Herr Dr. Hirte, ich betrachte es jetzt einmal als Kompliment, dass Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich kann gar nicht aufhören, Ihnen zuzuhören. Deswegen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Deutsche Richterbund sich zwar sehr wohl für internationale Streitbeilegungsmechanismen starkgemacht hat, sich aber sehr explizit gegen die reformierten Handelsgerichte ausgesprochen hat. Ich fände es interessant, zu erfahren, ob Sie da dem Deutschen Richterbund die rechtliche Kompetenz absprechen.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass ich in meiner Zeit als Europaparlamentarier den kanadischen Handelsminister Champagne – nicht zu verwechseln mit Champagner – angeschrieben und danach gefragt habe, ob denn die kanadische Regierung auf der Verankerung dieser Handelsgerichtshöfe bestanden habe und ob sie auch für einen einklagbaren Arbeitnehmerschutz gewesen sei. Er hat mir in einem Brief im Mai 2017 geantwortet, dass die kanadische Regierung erstens bereit gewesen sei, auf die Handelsgerichtshöfe zu verzichten, und zweitens für einen einklagbaren Arbeitnehmerschutz gewesen sei. Die EU war dagegen. Ich möchte Sie fragen, was die Motive dafür waren.