Es gibt mittlerweile vier Rechtshilfeersuchen, die von Russland gestellt worden sind. Bedauerlicherweise ist noch kein eigenes Strafverfahren in Russland auf den Weg gebracht worden. Bei diesen Rechtshilfeersuchen geht es um unterschiedliche Sachverhalte, zum Beispiel die Zurverfügungstellung von medizinischen Untersuchungsergebnissen. Das alles betrifft personenbezogene Daten, die ohnehin nur mit der Zustimmung des Betroffenen herausgegeben werden können.
Ansonsten würden wir uns wünschen, dass nicht ständig neue Rechtshilfeersuchen gestellt werden, für die es ohnehin der Zustimmung des Betroffenen bedarf, wenn wir sie genehmigen. Wir haben unsererseits – und das haben wir auch der russischen Seite mitgeteilt – erklärt, dass wir alle zur Genehmigung erforderlichen Schritte unternehmen werden. Aber im Ergebnis wird Herr Nawalny die Frage zu beantworten haben, wie er damit umgeht, also ob er zulässt, dass seine Daten herausgegeben werden, oder ob er befragt werden will. Und er ist anscheinend nicht der Auffassung, dass das seinen Sicherheitsinteressen entspricht.
Kollege Sarrazin, Bündnis 90/Die Grünen.