Vielen Dank, Herr Whittaker, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade eine Unterstellung gemacht, wie wir auf unseren Regelsatz in Höhe von 658 Euro gekommen sind.
Ich wollte Sie fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir Folgendes getan haben: Wir haben beim Statistischen Bundesamt die Daten für die untersten 20 Prozent der Einkommenshierarchie abgefragt. Wir haben uns dann entschieden, keine Abschläge vorzunehmen. Man muss sich entscheiden: Entweder man legt ein Warenkorbmodell mit den entsprechenden Vorgaben zugrunde, oder man sagt: Wir gehen wirklich nur vom Ausgabeverhalten der Ärmsten aus. Das ist unsere Herangehensweise gewesen, ein klares und sauberes Verfahren.
Wenn man die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für die unteren 20 Prozent heranzieht, dann kommt man auf diese Summe. Man hätte auch andere Größen zugrunde legen können. Wir haben nur Aufstockende mit einem Einkommen von maximal 100 Euro rausgenommen.
Fachlich hätten wir ganz andere Summen begründen können,
aber wir haben uns in Abwägung der Finanzierbarkeit und der Zahlen, die das Statistische Bundesamt liefert, bewusst für die 658 Euro entschieden. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?