Ganz herzlichen Dank, Herr Whittaker, für Ihre Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, zu sagen, dass das Bundesverfassungsgericht 2010 und 2019 entschieden hat, dass ein soziokulturelles Existenzminimum – das wissen Sie als Sozialpolitiker auch – nicht künstlich wegen des Lohnabstands heruntergerechnet werden kann.
Das habe ich auch nicht in Abrede gestellt!
Deshalb haben Sie persönlich ja auch dem Bürgergeld hier im Deutschen Bundestag zugestimmt.
Zweitens. Ich will aber, dass Leistung sich lohnt, dass Arbeit einen Unterschied macht. Deshalb haben wir gemeinsam die Zuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld schon ausgeweitet. Wir werden, wenn wir Ende November ein Gutachten des ifo bekommen, entscheiden, ob wir noch einen Schritt weitergehen. Das müssen wir politisch entscheiden.
Ich sage Ihnen nur eins: Tun Sie bitte nicht so, als würde man Lohnabstand hinkriegen, indem man künstlich ein soziokulturelles Existenzminimum herunterrechnet – das darf man seit 2012 nicht mehr –,
Das hat er nicht gesagt!
Das habe ich nicht gesagt!
Hat er keine Spur angedeutet!
sondern sorgen Sie mit uns für mehr Tarifbindung, damit Arbeit sich in Deutschland lohnt!
