Zum Inhalt springen
183. Sitzung
Donnerstag, 8. Oktober 202019. Wahlperiode, 183. SitzungVon der Corona-Krise betroffene Gewerbetreibende bei der Miete entlasten
13 VermerkeReaktionswert: hoch568 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Grünen, der hier heute in der ersten Lesung beraten wird, stammt ja wohl von Frau Canan Bayram.

Hat sie super gemacht!

Frau Bayram ist über ein Direktmandat in den Bundestag gekommen, ihr Direktmandat hat sie im Wahlkreis 83 erworben. Er besteht aus Berlin-Friedrichshain, Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost. Auf Platz zwei landete da der Kandidat der Linken. Und genau auf diese Klientel hat Frau Bayram ihren Entwurf ausgerichtet. Der links-grünen urbanen Subkultur will man helfen, von der wurde man ja auch gewählt.

Dass man für die Leute eintritt, die einen gewählt haben, ist Grundverständnis der Demokratie, oder?

Zu Berlin-Friedrichshain wäre zu bemerken, dass dort morgen früh die Räumung eines besetzten Hauses in der Liebigstraße 34 ansteht.

Beifallbei der AfD

Mehrere Tausend – Tausend! – Polizisten befinden sich im Einsatz, um den Räumungstitel durchzusetzen. Es wurden Straßensperren errichtet. Es scheint so, als wäre dort ein Bürgerkrieg ausgebrochen. Da stellt sich doch die Frage, Frau Bayram: Brauchen diese Leute, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf unterstützen wollen, überhaupt Ihre Hilfe, brauchen die ein Gesetz? Ihre Freunde, diese modernen Raubritter im rot-grünen Gewand, nehmen sich doch, was sie brauchen, und pfeifen auf den Rechtsstaat.

Beifallbei der AfD
Zurufder Abg. Ulli Nissen [SPD]

Bei den Grünen ist Frau Bayram auch nicht unumstritten. Laut einer Ausgabe von „Der Freitag“ aus dem Jahr 2017 wird Frau Bayram aufgrund ihrer Mietpolitik von einigen Parteifreunden bei den Grünen wahlweise als „linkspopulistische Sprücheklopferin“,

Zurufder Abg. Ulli Nissen [SPD]

„eine Zumutung“ oder als „unwählbar“ bezeichnet. Dieser Bewertung kann man sich als Nicht-Grüner, als Außenstehender nach Lektüre des hier vorliegenden Gesetzentwurfs nur anschließen.

Beifallbei der AfD

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen die Mietpreisregulierung und die Ausweitung des Kündigungsschutzes bei der Vermietung von Gewerberäumen. Man will also allen Ernstes die Höhe der Gewerberaummiete nicht mehr den Verhältnissen des Marktes überlassen, wie bisher, sondern ähnlich wie bei der Wohnraummiete eine Art soziales Mietrecht für Kleingewerbetreibende einführen. Dieser Entwurf greift in der Sache auf, was bereits im Jahr 2018 über das Land Berlin an den Bundesrat herangetragen wurde. Da kann ich nur sagen: Eine Regulierung des Marktes bei der Vermietung von Gewerberäumen lehnen wir von der AfD strikt ab, da machen wir nicht mit.

Beifallbei der AfD

Wir halten es für unsachgerecht, für schlicht unpraktikabel. Und es würde zu ungerechten Ergebnissen führen. So soll nach dem Gesetzentwurf die Landesregierung ermächtigt werden, Gebiete mit einem angespannten Gewerbemietmarkt auszuweisen.

Sehr gut!

Ein angespannter Markt liegt vor, wenn es

als schützenswert erachteten Kleinstunternehmen oder sozial/kulturelle Zwecke verfolgenden Einrichtungen nicht mehr möglich ist, Gewerbemietraum zu angemessenen Bedingungen anzumieten.

Alles klar, alles verstanden? Das strotzt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen. Damit ist der Willkür bei der Auswahl der angeblich zu schützenden Gebiete Tür und Tor geöffnet.

Beifallbei der AfD

Daran erkennt man, dass es in der Sache den Grünen nicht – wie vorhin dargestellt – um den Tante-Emma-Laden an der Ecke geht, sondern nur darum, die Migrantifa-Subkultur in den Großstädten zu konservieren – eine Kultur also, die so etwas wie die Liebigstraße 34 in Friedrichshain hervorbringt. Das wollen wir nicht.

Beifallbei der AfD

Die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Wohnraummietrechts, die eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Erweiterung des Kündigungsschutzes vorsehen, sind fast ausnahmslos abzulehnen. Interessant ist, dass ein von der AfD am 2. Juli dieses Jahres erstmals ins Plenum eingebrachter Gesetzentwurf offenbar von den Grünen aufgegriffen wurde: So soll auch nach den Vorstellungen der Grünen den Wohnraummietern eine Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen ermöglicht werden. Das ist zu begrüßen.

Der Antrag der Linken ist abzulehnen.

Er stellt einen weiteren Versuch dar, die Coronakrise zulasten der Vermieter auszunutzen und das Wohnraummietrecht nach sozialistischen Regeln umzugestalten. Wer will so etwas? Wir nicht.

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD

Ähnliche Reden