Ja, das ist richtig. Die Grundunterstützung kommt allen Branchen und allen Betroffenen zugute. Es gibt aber welche, die haben besondere Probleme. Bei den Reisebüros waren es beispielsweise die Stornierungskosten. Die haben wir übernommen. Die können bei der Überbrückungshilfe angerechnet werden. Es gibt weitere Kosten in diesem Zusammenhang, die gerade in der Veranstaltungsbranche fällig werden, beispielsweise Vorbereitungskosten, beispielsweise Werbungskosten zur Anbahnung von Veranstaltungen. Über all diese Fragen wird gesprochen.
Der Bundesfinanzminister, der Ihrer Fraktion angehört, würde es, glaube ich, wenig schätzen, wenn ich jetzt Ergebnisse bekannt geben würde, bevor wir uns in den zuständigen Ministerien und mit dem, das für das Geld verantwortlich ist, dazu verständigt haben. Aber es wird branchenspezifische Regelungen in Zukunft in stärkerem Maße geben, auch Abschreibungsregelungen, auch bezüglich der Frage, inwieweit man Zuschüsse nicht nur zu Zinskosten, sondern auch zu Tilgungskosten geben kann. Alle diese Fragen werden diskutiert, und sie werden zeitnah beantwortet. Das Ganze wird dann ab Januar umgesetzt; denn die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II läuft bereits mit den Verbesserungen, die dort erzielt worden sind. Wir werden jetzt weitere Verbesserungen beschließen, und die werden ab 1. Januar greifen. Das, was wir heute für die beschließen, –