Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Krise veranschaulicht uns jeden Tag, wie wichtig ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem für ein Land ist – sowohl, was die Finanzierung anbelangt, als auch, was die Versorgung anbelangt. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in so einem Land mit so einem Gesundheitssystem leben.
Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege trägt genau diesen beiden Punkten Rechnung: der Stabilität des Gesundheitssystems im finanziellen Bereich angesichts der horrenden Ausgaben, die angesichts der Pandemie getätigt werden müssen, sowie der Weiterentwicklung der Versorgung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einen Punkt in den Blick nehmen, der noch nicht so sehr im Vordergrund der Debatte stand bzw. ein Stück weit relativiert wurde, was ich so nicht gelten lassen möchte: die Selektivverträge. Ich bin der Überzeugung, dass durch die deutliche Öffnung, durch weitere Gestaltungsspielräume für die Selektivverträge neue Versorgungsformen entstehen, die gerade in dieser Zeit – völlig unabhängig von der Pandemie –, in der sich Strukturen durch die Digitalisierung und die Ambulantisierung dynamisch verändern – weg von der Behandlung im Krankenhaus, hinein in den ambulanten Bereich –, dringend nötig sind. Es geht um regionale Versorgungsinnovationen, es geht um Versorgungsverbünde, es geht um integrierte Versorgungszentren, auch unter Einbeziehung der nichtärztlichen Berufe. Für eine rechtssichere Umsetzung fehlte bisher die Rechtsgrundlage.
Dieses Gesetz schafft diese Rechtsgrundlage. Es versetzt die Krankenkassen und die Leistungserbringer in die Lage, Verträge zu schließen, um genau diese neuen Versorgungsformen vor Ort umzusetzen und damit bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Akzeptanz zu schaffen, wenn möglicherweise vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert wird und möglicherweise auch Krankenhäuser geschlossen werden. Dafür brauchen wir diese Versorgungsverträge dringend.
Es gibt es noch einen zweiten Punkt, bei dem die Selektivverträge eine besondere Rolle spielen. Es geht um die Ergebnisse des Innovationsfonds. Auch hier werden neue, permanent gute Versorgungsformen entwickelt. Wenn diese aber nicht in den Schubladen verschwinden sollen, sondern im Versorgungsalltag auch tatsächlich angewendet werden sollen, dann brauchen wir hierfür die Selektivverträge. Auch dies wird mit diesem Gesetz ermöglicht.
Weitere Verbesserungen wurden angesprochen. Ich sage Ihnen, dass wir, insbesondere was die Kinderkliniken und Kinderabteilungen anbelangt, einen deutlichen Schritt nach vorne machen. Es war immer eine berechtigte Sorge der Kinderabteilungen, dass sie allein aus Wirtschaftlichkeitsgründen geschlossen werden müssten. Die Kinderkliniken und Kinderabteilungen sind dünn gesät in unserem Land. Wenn sie nicht unter Sicherstellungszuschläge fallen – und das war bisher nur dann der Fall, wenn das ganze Haus betrachtet wurde –, dann standen eben diese Kinderkliniken/Kinderabteilungen infrage. Dadurch, dass wir jetzt Sicherstellungszuschläge auch abteilungsweise schaffen, sichern wir diesen Bereich; das ist auch ein ganz wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes.
Abschließend, meine Damen und Herren: Ich habe die finanzielle Stabilisierung angesprochen. Frau Bas, ich höre sehr gerne, –