Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gefahr durch Covid-19 ist ernst. Wir müssen und wir können jetzt verhindern, dass unser Gesundheitssystem kollabiert. Wir müssen und wir können solidarisch durch diese Krise kommen, und wir brauchen jeden konstruktiven Beitrag zur Lösung dieser Krise.
Wir Grüne sind konstruktiv. Wir regieren in vielen Bundesländern mit. Wir tragen die Verantwortung auch mit. Wir haben die harten Entscheidungen im Frühjahr mitgetragen, und wir sind auch jetzt der Auffassung, dass es eine deutliche und schnelle Verringerung der Kontakte braucht. Wir drücken uns nicht, wenn es darum geht, einschneidende Maßnahmen zu erklären und auch zu verteidigen. Dass anders als im Frühjahr jetzt die Sicherung der Beschulung und Kinderbetreuung im Mittelpunkt steht, dafür haben wir Grüne von Anfang an gekämpft.
Aber wir sind in einer Frage ganz klar: Wir brauchen dringend die Beteiligung der Parlamente und eine hinreichende parlamentarische Grundlage für derart einschneidende Grundrechtseingriffe.
Das ist im achten Monat der Pandemie eben keine kleinliche Förmelei mehr. Die Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz sind nicht hinreichend bestimmt, um erneute wochenlange Beschränkungen zu rechtfertigen.
Wenn wieder Einschränkungen verhängt werden müssen – und das ist hart genug –, dann werden auch wir uns als Gesetzgeber mit der Frage der Entschädigung befassen müssen. Auch das kann man nicht einfach im Haushalt regeln.
Gerade wer zu bundeseinheitlichen, für Bürgerinnen und Bürger berechenbaren Regelungen kommen will, der braucht eine parlamentarische Grundlage. Ein Weiter-so allein über den Verordnungsweg wird die Gerichte zwingen, Maßnahmen wegen mangelnder Gesetzesgrundlage von Fall zu Fall wieder aufzuheben, und das wollen wir alle nicht.
Infektionseindämmung und Wahrnehmung des Parlamentsvorbehalts sind keine Gegensätze; sie gehören zusammen.
Frau Helling-Plahr, ich finde, es ist ein Fortschritt, dass die FDP in dieser Woche einen Antrag dazu eingebracht hat, der diskussionswürdig ist; denn noch vor Kurzem wollte die FDP das Problem der parlamentarischen Legitimation mit der Axt lösen. Der Bundestag sollte feststellen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite erledigt ist. Sie haben es eben selber gesagt – und ich gebe Ihnen recht –: Das war falsch. Wir sind mitten in der Pandemie. Die Einschätzung ist leider widerlegt.
Ihr Vorschlag damals hatte auch einen fundamentalen Denkfehler. Auch die FDP hat damals die Wahrung der Grundsätze der Gewaltenteilung faktisch unter den Vorbehalt eines Endes der Krise gestellt. Das ist ein äußerst gefährlicher Gedanke.
Das Grundgesetz gilt nicht nur bei schönem Wetter, es bewährt sich gerade in der Krise.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat in der vergangenen Woche die Mahnungen von Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern und unsere Impulse aus der Opposition für ein schnelles und dennoch legitimierendes Entscheidungsverfahren in den Parlamenten aufgegriffen; vielen Dank dafür. Ich hatte die Hoffnung, dass sich der exekutive Profilierungsrausch der Koalition vom Frühjahr, der bei der Union wohl genauso viel mit Corona wie mit der offenen Führungsfrage zu tun hat, gelegt hat.