Also, zum einen ist es, glaube ich, ein wichtiger Grundsatz in diesem Land, dass wir eine Gewaltenteilung haben und dass diejenigen, die Recht sprechen, den Spielraum, den sie haben, auch nutzen. So.
Ich glaube, man muss in dem Zusammenhang mal etwas auseinanderhalten, das oftmals durcheinandergerät. Was ist denn überhaupt eine Kettenbewährung? Oftmals ist es so, dass es eine Bewährung gab, sie abgelaufen ist, es dann zu einer erneuten Straftat kommt und dann wieder eine Bewährung ausgesprochen wird. Das ist ja dann keine Kettenbewährung.
– Ja, das kann man umgangssprachlich so nennen, im Juristischen verhält es sich aber anders. – Deswegen, um genau das auseinanderzuhalten, sind wir im Gespräch mit Richterinnen und Richtern, auch mit vielen Fachleuten; das Thema wird ja sehr wohl an uns herangetragen. Und wir sind darüber im Austausch, welche Möglichkeiten es gibt, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu sehr einzuschränken mit dieser Frage umzugehen.