Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe mir den Gesetzentwurf angeschaut. In § 28a Absatz 1 steht ganz am Ende der bemerkenswerte Satz:
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es lässt schon tief blicken, dass Sie meinen, dass man das extra ins Gesetz hineinschreiben muss; aber nun gut, es ist ja schön so.
Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig sind: Restaurants werden geschlossen trotz Hygienekonzepten, Kultureinrichtungen werden geschlossen trotz Hygienekonzepten. Deshalb meine Frage: Werden Sie – wenn Sie dieses Gesetz verabschieden, wahrscheinlich gegen unsere Stimmen – nach Inkrafttreten des Gesetzes diese ganzen unverhältnismäßigen Maßnahmen auch wieder aufheben?