Herr Kollege, es ist tatsächlich so, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass wenn sich nach zwei Überprüfungen zu wenige Unternehmen, die im internationalen Bereich tätig sind, an ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten halten, wir dann ein Lieferkettengesetz machen. Dazu habe ich Vorstellungen entwickelt, die sich in vielen Bereichen mit den Vorschlägen des Kollegen Müller decken. Wir sind jetzt in Abstimmung.
Ich sage Ihnen: Mein Ziel ist nach wie vor, dass wir ein Lieferkettengesetz bekommen, das auch wirkt und Rechtsfolgen hat. Denn wenn wir ein Gesetz machen, das sozusagen fürs Schaufenster ist, aber für das Bemühen um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nichts bringt, dann sollte man das gar nicht erst anfassen. Es muss ein wirksames Gesetz sein. Es sollte allerdings auch verhältnismäßig sein. Wir reden zwischen den Bundesministerien gerade darüber, wie wir das hinkriegen und wie wir das ausgestalten.
Ich nenne Ihnen zwei Gründe, warum ich zuversichtlich bin, dass wir das am Ende doch hinkriegen: weil wir erstens göttlichen Beistand haben – die EKD hat das noch mal bekräftigt, und auch die katholische Kirche ist sehr aktiv. Aber vor allen Dingen, weil zweitens immer mehr Unternehmen in Deutschland ein solches Gesetz fordern. Die sagen: Wir kümmern uns in den globalen Lieferketten im Kampf gegen Sklavenarbeit und Kinderarbeit, und wir wollen nicht im Wettbewerb gegenüber Unternehmen benachteiligt sein, die sich nicht kümmern. Das ist ein breites gesellschaftliches Thema. Wir sind in Gesprächen. Wenn es nach mir geht, können wir die schnell abschließen. Aber ein paar Tage dauert es wohl noch.