Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, das war wirklich Humor. Respekt!
Aber ich werde mich kurz halten; denn ich bin Serviceregierung, und Herr von Notz muss in den PUA –,
und deshalb werde ich nicht die sieben Minuten ausschöpfen.
Ich erwarte dann aber auch in Zukunft Gegenleistungen für diese Geste der Zeitverknappung.
Wir sprechen hier nicht etwa über einen Geheimplan der Regierung, den gläsernen Bürger zu schaffen und diesen Staat durch Durchdringungsmaßnahmen zu einer Diktatur werden zu lassen. Ich finde es auch etwas, nein, ich finde es vollkommen daneben, dass Sie, wenn ich Sie nicht falsch verstanden habe, in diesem Zusammenhang von „Blockwarten“ sprechen, zumal sich die AfD mit Blockwarten wirklich besser auskennt als alle anderen Fraktionen hier im Parlament.
Daher will ich doch deutlich machen, dass bei aller Kritik, die auch legitim ist – und ich werde ganz kurz auf mögliche und nachvollziehbare Kritik eingehen –, auch eine Intentionalität da sein muss. Ich glaube, Herr Professor Krings hat es deutlich gemacht, dass hier kein Geheimplan oder Masterplan zur Durchdringung der Geheim- und Intimsphären der Bürgerinnen und Bürger vorliegt, sondern es geht um Servicefreundlichkeit, es geht darum, Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Und wir haben ein reales Problem: Wir haben um die 220 dezentrale Register und entsprechend auch unterschiedliche Datenqualitäten. Und „servicefreundlich“ heißt für Bürgerinnen und Bürger „once only“, dass die Daten also möglichst nur einmal abgegeben werden und dann alles ohne Aufwand und mit besserer Qualität erfolgt.
Also: Was ist das Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens? Datenqualität, Sparen von Aufwand beim Abgeben von Daten und eindeutige Identifizierbarkeit der Person. Und das ist im jetzigen Zustand nicht gegeben. Was ist das Instrument, mit dem wir das herstellen wollen? Es ist ein gemeinsames Ordnungsmerkmal, über das diese Verbindung von Datenkorpora erfolgen soll. Und die entscheidende Frage ist jetzt: Wie macht man es? Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten: Man nimmt eine Identifikationsnummer, einen Identifikator, oder mehrere. Und die Entscheidung, die mit dem Gesetzentwurf getroffen wurde – sie ist natürlich nicht alternativlos –, ist, einen Identifikator zu nehmen und es konkret über die Steuer-ID zu machen. – So viel zu der Lösung, die Sinn hat, die nachvollziehbar ist und die im Endergebnis für Bürgerinnen und Bürger Vorteile hat.
Ich will es aber nicht – wir sind in der ersten Lesung – bei dieser Lobpreisung belassen, sondern auch die kritischen Punkte ganz kurz erwähnen. Die Steuer-ID ist ursprünglich nicht für diesen Zweck geschaffen worden. Und bei ihrer Einführung gab es auch schon – das kann man ehrlich so erwähnen – die Befürchtung, dass sie für andere Zwecke verwandt wird, und das wird jetzt der Fall sein. Und wir werden darüber befinden müssen, ob es so angemessen, verhältnismäßig ist oder nicht.
Deshalb ist es notwendig, dass wir Korrekturmechanismen haben: zum einen das Datencockpit, damit Bürger nachvollziehen können, wo Daten ausgetauscht werden, zum anderen das schon beschriebene 4‑Corner-Modell, um die Rechtmäßigkeit des Datenaustausches zwischen Behörden durch eine dritte Instanz überschaubar, klar und sicher zu prüfen.
Es wird die Entscheidung im parlamentarischen Verfahren sein, zu gucken, dass das Ganze verfassungsfest ist. Deshalb: Wenn wir nur eine Nummer als Identifikationsnummer nehmen, müssen wir besonders auf die Verfassungsmäßigkeit achten, wir müssen besonders hohe Sicherheitsrichtlinien einziehen, damit auch der BfDI, der große Skepsis hat, zufrieden sein wird.
Das wird unsere Arbeit in der nächsten Zeit sein. Ich bin davon überzeugt, dass wir zu einem vernünftigen, guten und im Sinne der Bürger nachvollziehbaren Ergebnis kommen werden. Daher freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren, wünsche Ihnen allen einen guten Tag und grüße noch mal den äußerst humorvollen Präsidenten.
Vielen Dank.