Herr Kollege, da Sie wie auch Vorredner davon sprechen, dass die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags eine Erfindung der AfD ist, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass das Niedersächsische Finanzgericht die Verfassungswidrigkeit sehr breit und sehr gründlich begründet hat.
Das sind keine AfD-Richter, sondern das ist die Justiz, und die hat einen Vorlagebeschluss nach Artikel 100 des Grundgesetzes gefasst und beim Bundesverfassungsgericht vorlegt. Bedauerlicherweise hat das Bundesverfassungsgericht bis heute – also mehrere Jahre lang – nicht entschieden.
Sie werden doch wohl zugeben wollen, dass das seriöse Leute in Gestalt eines der Obergerichte der Finanzgerichtsbarkeit waren, die diesen Beschluss gefasst haben, weshalb es nicht ganz falsch sein kann, wenn man die gleiche Auffassung vertritt wie dieses Richterkollektiv. Würden Sie dem zustimmen oder nicht?