Um es vorweg zu sagen: Rechtsstreitigkeiten kann man ja in Deutschland nie ausschließen. – Wir haben uns das natürlich überlegt. Die Unternehmen, die von der Schließung im November und Dezember betroffen sind, sind das über einen sehr langen Zeitraum. Es sind auch Unternehmen mit einer bestimmten Charakteristik. Aber Sie haben recht: Es kann auch analoge Gegebenheiten für Unternehmen geben, die im jetzigen Zeitraum für eine sehr kurze Zeit – der halbe Dezember, und nicht November und Dezember ganz – betroffen sind. Ab Januar gilt für alle – für alle, auch für diejenigen, die die November- und Dezemberhilfe beantragt haben – die Überbrückungshilfe III. Wer jetzt durch die Einschnitte im Dezember einen Umsatzeinbruch von mehr als 40 Prozent haben sollte – es kann ja ganz spezifische Situationen geben –, hat nach der Überbrückungshilfe III noch einmal Anspruch auf den Mechanismus der November- und Dezemberhilfe. In dieser Kombination und im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Betroffenen glauben wir, dass wir ein Instrument geschaffen haben, das nachhaltig ist und trotzdem gerecht.