Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Aschenberg-Dugnus, wir haben ein Gesetz.
In dem Infektionsschutzgesetz, das wir durch das Bevölkerungsschutzgesetz geändert haben, haben wir die Ansprüche auf die Durchführung der Schutzimpfung geregelt.
Wir haben genau die Kriterien, die in der gemeinsamen Empfehlung der Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, und der Ständigen Impfkommission enthalten sind, auf die Sie sich beziehen, in das Gesetz hineingeschrieben.
Das sind die besonders vulnerablen Gruppen. Es sind diejenigen, die sich um die besonders vulnerablen Gruppen kümmern müssen. Es sind die, die für die Daseinsfürsorgefunktionen in unserem Land verantwortlich sind, und es sind diejenigen, die für die staatliche Funktionsfähigkeit erforderlich sind.