Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab ja in den vergangenen Tagen eine ganz bemerkenswerte Diskussion über die Frage, ob das Thema Corona überhaupt Gegenstand des Bundestagswahlkampfs sein darf. Dazu haben wir Freie Demokraten eine ganz klare Haltung: Natürlich muss im Wahljahr 2021 über die großen Fragen unserer Gesellschaft diskutiert werden. Und dazu gehört auch diese Pandemie. Wir wollen wissen, was beim Impfen schiefläuft. Wir wollen darüber diskutieren, warum unsere Schulen nicht digitalisiert sind. Und wir wollen mit den Wählerinnen und Wählern darüber sprechen,
wie hoch das Maß an Freiheitseinschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie überhaupt sein darf. Deswegen brauchen wir dieses große demokratische Gespräch eines Bundestagswahlkampfs, und es muss verteidigt werden, auch hier durch den Deutschen Bundestag.
Meine Damen und Herren, damit es einen solchen Wahlkampf geben kann, braucht es aber überhaupt eine Bundestagswahl. Und damit wir eine Bundestagswahl haben, braucht es die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten sowie von Vertreterinnen und Vertretern für die Vertreterversammlungen. Das, was heute hier beschlossen werden soll, ist nur die Feststellung, dass diese Veranstaltungen, bei denen diese Leute gewählt werden sollen, momentan nicht stattfinden, faktisch nicht stattfinden.
Dazu will ich Ihnen ein Beispiel geben: Der Abgeordnete Wolfgang Kubicki wollte sich ursprünglich am 19. Dezember zum Spitzenkandidaten der FDP Schleswig-Holstein wählen lassen.
Dann musste die Versammlung wegen der aktuellen Situation in Schleswig-Holstein verschoben werden, also wegen der tatsächlichen Unmöglichkeit,
obwohl rechtlich solche Aufstellungsversammlungen in Schleswig-Holstein erlaubt sind.
Das zeigt doch, dass wir diese Feststellung heute treffen müssen. Dies löst aus, dass das Bundesinnenministerium eine Verordnung schreiben kann,
durch die sich dann unterschiedliche Abweichungsmöglichkeiten für die Parteien ergeben können. Und wir machen uns das nicht leicht. Wir hätten es als Freie Demokraten – das will ich hier ganz ausdrücklich sagen – besser gefunden, wenn das nicht im Wege einer Verordnung erfolgte, sondern direkt ins Gesetz geschrieben worden wäre.
Denn das Wahlrecht ist die Domäne des Parlaments. Und wenn wir schon eine doppelte Parlamentsbeteiligung machen, dann hätten wir auch gleich ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren machen können. Dann hätte man sich auch dieses seltsame Verfahren gespart, und wir hätten hier den Bundestag darüber abstimmen lassen.
Sei’s drum: Wir werden uns diese Verordnung genau anschauen, und wir werden ihr am Ende nur zustimmen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstens. Es muss ein Primat der Präsenzveranstaltungen geben. Man will sich ein Bild von den Leuten machen, man will denen auch mal eine Frage stellen, man will zwei, drei Leute miteinander vergleichen, und deswegen muss die rechtliche Möglichkeit für Präsenzveranstaltungen immer erhalten bleiben.
Zweitens. Die Landesverbände der Parteien müssen selber entscheiden, ob sie diese Ausnahmeregel anwenden oder nicht. Denn es gibt Landesverbände, die die meisten Kandidaten und Vertreter schon aufgestellt haben; die brauchen das gar nicht. Deswegen darf es auch keinen Zwang durch die Hintertür für irgendwelche digitalen Formate geben. Das Primat muss bei Präsenzveranstaltungen liegen, und nur dann werden wir dem zustimmen.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir das hier interfraktionell miteinander diskutieren, dass wir diese Regelung auf den Weg bringen. Ich glaube aber und halte es für sehr gut möglich und übrigens auch für wünschenswert, dass diese Regelung am Ende gar nicht zur Anwendung kommt. Das wäre das Beste, und in diesem Sinne freuen wir uns auf die Debatte.
Vielen Dank.
– Also, ich kann jetzt aus eigener Erfahrung sagen: Nicht alles, was FDP-Abgeordnete sagen, ist zutreffend.
Als nächster Redner hat der Kollege Friedrich Straetmanns, Fraktion Die Linke, das Wort.