Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 13. Dezember 2020 fand sich der Satz:
Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
„Bezahlter Urlaub“ würde heißen: Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz. Das würde insbesondere zulasten jener Arbeitgeber gehen, die bisher nicht von der Kurzarbeiterregelung profitiert haben und damit zur Bewältigung der Krisenkosten herangezogen werden könnten. Das wäre ja eine sinnvolle Maßnahme. Lange folgte dann nichts. Was wir jetzt haben, ist ein Rückgriff auf die Kinderkrankentage, wo es aber maximal 90 Prozent vom Netto gibt, und nicht wie bei Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz an dieser Stelle eine volle Lohnfortzahlung.
Mich würde interessieren: Was hat die Bundesregierung verleitet, von diesem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin abzurücken zum Nachteil der Beschäftigten und zum Vorteil der Arbeitgeber, die bisher nicht auf Kurzarbeit zurückgreifen mussten und jetzt auch wiederum geschont werden, während die Beschäftigten die Zeche zahlen, indem sie auf maximal 90 Prozent ihres bisherigen Einkommens kommen?