Kurz. – Frau Ministerin, Sie sprechen von der Belastung der Arbeitgeber. Aber es ist ein Unterschied, ob Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind, das heißt ein Unternehmen sie gerade nicht bezahlen kann und sie sozusagen anderweitig ihr Einkommen bestreiten, nämlich über die Kurzarbeit, und deswegen auch zu Hause sind und sich natürlich ohne Homeoffice um ihre Kinder kümmern können, oder ob ein Unternehmen ohne Schaden durch die Pandemie gekommen ist und nun über Sonderurlaubsregelungen an den gesellschaftlichen Kosten beteiligt werden kann. Wie kommen Sie darauf, dass diese Unternehmen, die keine Kurzarbeit brauchen, wenn es darum geht, dass ihre Beschäftigten für ihre Kinder Betreuungsmöglichkeiten brauchen, über Gebühr belastet worden wären, wenn es um einige Tage zusätzlichen Urlaub gegangen wäre?