Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute drei Anträge der AfD-Fraktion zur Kinderehe, zur Vielehe und zur Genitalverstümmelung. Das sind alles Themen, die nicht zum ersten Mal in diesem Haus beraten werden, und eigentlich hat es sich die Fraktion der AfD sehr leicht gemacht, Anträge, die alle hier schon mal beraten worden sind, einfach nur abzuschreiben.
Aber das ist so wie in der Schule, jedenfalls in Vor-Corona-Zeiten. Es gab die einen, die beim Banknachbarn abschreiben und aus ihrer Drei oder Vier dann noch eine Eins oder Zwei machen, und die anderen, die abschreiben, bleiben trotzdem bei einer Fünf oder bei einer Sechs hängen, und zur zweiten Gruppe gehören irgendwie Sie.
Ich will Ihnen auch kurz erklären, warum das so ist, und Ihnen das am Beispiel der Vielehen, der Mehrehen exemplifizieren. Denn – Frau Kollegin Pantel hat es gerade eben völlig richtig gesagt – gesetzgeberisch – de lege lata – ist da alles gemacht. Natürlich sind Genitalverstümmelungen, Vielehen, Mehrehen in unserem Land nicht erlaubt. Sie sind verboten, rechtswidrig, strafbar. Das ist mit unserer Rechtskultur nicht vereinbar, und das ist Konsens in diesem Hause.
Nur jetzt kommen Sie, Frau Harder-Kühnel, genau zu dem Punkt, dass Sie sagen: Es gibt ja neben diesen bürgerlichen Ehen noch die religiösen Ehen, und wir müssen, um zu der Strafbarkeit zu kommen, auch noch die religiösen Ehen – die „faktischen“ Ehen, wie Sie im Antrag schreiben – den rechtlichen, den bürgerlichen Ehen gleichstellen, damit wir auch diese noch verbieten und bestrafen können.
– Doch, genau das steht drin in Ihrem Antrag, Herr Baumann.
Nur – jetzt passen Sie auf, was Sie damit anrichten; denn jetzt kommt der Clou des Ganzen –: Es gibt ja auch jede Menge christliche Ehen, die nicht nur vor dem Standesamt geschlossen werden, sondern wo auch noch eine kirchliche Trauung stattfindet. Und dann haben wir in diesem Fall eine Doppelung, eine Kombination der bürgerlichen Zivilehe und einer religiösen Ehe, die kirchlich geschlossen worden ist.
Nun werden in Deutschland etwa 150 000 Ehen pro Jahr geschieden, und darunter sind ganz, ganz viele Ehen, die nicht nur vor einem Standesamt geschlossen worden sind, sondern auch noch auf einer kirchlichen Trauung beruhen. Kirchliche Ehen werden aber in Deutschland in ganz, ganz geringer Zahl – es sind wenige Hundert pro Jahr – annulliert oder aufgelöst.
Das heißt, wenn sich nun so jemand wieder verheiratet, dann lebt er in einer neuen bürgerlichen Zivilehe, aber nach kanonischem Recht immer noch in der alten kirchlichen, religiös geschlossenen Ehe. Das heißt, wir erzielen auf diese Art und Weise, wenn wir Ihrem Gesetzesvorschlag folgen, Hunderttausende Mehrehen, die nach Ihrem Gesetzentwurf mit fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen wären. Das ist doch Irrsinn!
Deswegen kann ich nur sagen: Beim Abschreiben aufpassen! Wer da nicht aufpasst, der kann schwer reinfallen.
Vielen Dank.