Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem jetzt schon zwei Kollegen gelobt haben, wie hervorragend doch die Anhörung zu dem Thema war, bin ich etwas irritiert, weil Sie es doch wirklich vollbracht haben, keine einzige Anregung aus der Anhörung in das Gesetzesvorhaben zu überführen. Eigentlich kann man, so habe ich während der Vorbereitung gedacht, die Rede der ersten Lesung fast genauso noch mal halten; es hat sich nämlich nichts verändert. Irgendwie sind Sie anscheinend auch bei Überwachungsgesetzen so imprägniert, dass alle kritischen Argumente, selbst die Ihrer eigenen Sachverständigen, von Ihnen abperlen. Das ist phänomenal, meine Damen und Herren. Phänomenal!
– Genau. Kollege von Notz, ich halte die Rede einfach noch mal. Nein, ich habe mir ein paar neue Sachen ausgedacht und an Formulierungen gearbeitet. Nicht mal das hat die Große Koalition leider bei ihrem Gesetzentwurf geschafft.
Es gab auch von Ihren eigenen Sachverständigen Kritik – übrigens auch fundamentale Kritik. Es war nicht so, dass es einfach nur kleine Punkte waren. Der Sachverständige der SPD sagte, als Lehrender im Bereich der Sicherheitsbehörden hätte er wesentliche Probleme, die Komplexität noch zu vermitteln. Selbst Herr Münch hat gesagt, es sei alles so komplex; man könne gar nicht mehr ins Gesetz schauen, sondern man müsse im BKA Leitfäden erstellen, damit am Ende in der Praxis festgestellt werden könne, was denn rechtens sei und was nicht. Aber, meine Damen und Herren, so kann man doch keine Sicherheitsgesetzgebung machen.
Aber das tun Sie wiederholt. Ich bin fassungslos.
Ich will noch zwei Punkte bringen:
Erstens. Die Herausgabe von Passwörtern bleibt weiter bestehen, trotz massiver Kritik. Wenn Passwörter verhasht sind, sagten Sie, müsste man halt so lange probieren, bis man sie irgendwann hacken kann. Das geht mit einfachen Passworten, mit schweren nicht. Es stellt sich also die Frage, ob das überhaupt geeignet ist. Sie zerstören aber allein mit diesem Instrument das Vertrauen in Sicherheitsbehörden und auch in die Integrität von Cybersicherheit, und das, nachdem Sie heute Morgen über das IT-Sicherheitsgesetz gesprochen haben. Phänomenal, meine Damen und Herren! Das ist unglaublich.
Zweitens. Sie haben einen Entwurf eines Reparaturgesetzes vorgebracht und haben wesentliche Punkte nicht repariert, die man auch hätte mitreparieren können, zum Beispiel die Meldepflicht für Social-Media-Anbieter, die bald im NetzDG steht. Da gibt es einige Punkte, die Sie gleich hätten miterledigen müssen. Nein, auch hier haben Sie sich auf einen kleinen Punkt fixiert.
Auch die Sachverständigen sagten zum Beispiel, na ja, Telekommunikationsdaten seien nicht wirklich dasselbe wie Telemediendaten. Oder um es einfacher zu sagen: Telefonie ist nicht gleich E-Mail. – Aber Sie scheren das über einen Kamm. Das ist unfassbar. Sie lassen sich von den Sachverständigen Sachen sagen, loben diese Anhörung und kommen hierhin und verändern gar nichts.
Es ist für mich als Parlamentarier unfassbar, dass Sie nicht aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, dass Sie bei Sicherheitsgesetzen immer bis über die Grenze des Verfassungsgemäßen gehen und sich nachher von Verfassungsgerichten in die Schranken weisen lassen. Das ist Ihr Anspruch an Sicherheitsgesetzgebung hier in Deutschland. Das zerstört übrigens auch das Vertrauen in die Politik, die wir hier im Saal machen. Und daran haben Sie wieder nichts geändert, auch hier wieder nicht.
Es ist auch jetzt wieder zweifelhaft, ob das einer neuen verfassungsgemäßen Überprüfung standhält.
Ich bin mal gespannt, nachdem der Bundespräsident das letzte Mal gar nicht unterschreiben wollte, weil es klar verfassungswidrig war, ob der Entwurf denn einer nächsten verfassungsmäßigen Überprüfung standhält. Ich befürchte, dass wir am Ende wieder hier sind und dann über ein Reparaturgesetz 3.0 sprechen. Das ist schade, gerade wenn es um die Sicherheitsgesetzgebung geht; denn die baut auch auf Vertrauen der Bürger in diese Gesetzgebung hier. Das haben Sie aber nicht geleistet.
Herzlichen Dank.