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90. Sitzung
Freitag, 10. Juli 202621. Wahlperiode, 90. Sitzunga) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke — Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
16 VermerkeReaktionswert: sehr hoch638 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hatten die Chance, die die Ampel leider verpasst hat – so muss ich es sagen –, nämlich endlich eine moderne Rechtsgrundlage für die Bundespolizei zu schaffen.

Die haben wir auch genutzt!

– Nein, haben Sie eben nicht. – Leider haben Sie diese Chance nicht genutzt.

Frau Mihalic, das ist unter Ihrem Niveau!

Stattdessen erleben wir ein parlamentarisches Verfahren, Herr Throm, das sich nahtlos in das Sommerchaos dieser Koalition einfügt.

Lachendes Abg. Alexander Throm [CDU/CSU]

Im Dezember hatten wir die erste Lesung des neuen Bundespolizeigesetzes und im Januar die Anhörung im Innenausschuss. Danach: sechs Monate Funkstille. Man hat nichts mehr gehört.

Arbeit! Arbeit!

Ja, wir haben vertrauensvoll gearbeitet!

– Ja, Arbeit. Das hätte ich Sie auch gefragt. Sie haben jetzt in der letzten Kurve vor der sitzungsfreien Zeit einen 23-seitigen Änderungsantrag vorgelegt, um das Gesetz zu beschließen. Wow, 23 Seiten in sechs Monaten! Aber ich frage Sie: Was haben Sie denn in den letzten sechs Monaten eigentlich gemacht, wenn Sie jetzt erst kurz vor knapp damit um die Ecke kommen?

Also, Frau Mihalic, wirklich! Wirklich!

Zurufdes Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU]

Also verbessert haben Sie jedenfalls nichts, Herr Throm.

Und wenn Sie, Herr Fiedler, fragen, auf welcher Seite wir eigentlich stehen, dann ist die Antwort: Selbstverständlich stehen wir auf der Seite der Einsatzkräfte der Bundespolizei,

Das haben die aber noch nie so empfunden!

Zurufdes Abg. Christoph de Vries [CDU/CSU]

die jeden Tag in vorbildlicher Weise für unser Land ihren Dienst verrichten und für unser aller Sicherheit sorgen.

Dann können Sie ja zustimmen!

Genau deshalb, Herr Walch, hätten wir einer guten Novelle des Bundespolizeigesetzes heute wirklich sehr gerne zugestimmt; denn wir leben in unsicheren Zeiten. Russland und andere Staaten greifen uns täglich hybrid an. Dafür braucht es selbstverständlich eine handlungsfähige Bundespolizei mit modernen Rechtsgrundlagen. Aber unsichere Zeiten, meine Damen und Herren, sind eben kein Blankoscheck für den Abbau von Bürgerrechten. Mit der Einführung der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition nun mal tief in Grundrechte ein,

Also, Sie wollen nur unwirksame Maßnahmen?

aber ohne, dass daraus ein realer Sicherheitsgewinn erkennbar wird. Es bestehen jetzt schon erhebliche verfassungsmäßige Zweifel; das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht. Was ich damit sagen will, ist: Sie schaffen keine sichere Rechtsgrundlage für die Beamtinnen und Beamten, sondern neue Rechtsunsicherheit, meine Damen und Herren, und das geht so nicht.

Zurufvon der CDU/CSU: Unsinn!

Was Sie machen, Herr Dobrindt, erinnert mich auch ein wenig an das Motto Ihrer Amtsvorgänger: Erst etwas beschließen, dann eine Weile damit arbeiten, so lange, bis jemand meckert. Und wenn Karlsruhe das dann irgendwann einsammelt, dann gehen wir halt wieder zurück auf Los. – Meine Damen und Herren, das ist weder vorausschauend noch besonders schlau, wenn ich das mal so sagen darf,

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Clara Bünger [Die Linke]

und schon gar nicht im Interesse derjenigen, die dieses Gesetz jeden Tag anwenden sollen. Und das zeigt noch etwas: Nicht nur das Bundespolizeigesetz ist seit 30 Jahren nicht reformiert worden, auch Ihr Verständnis von Sicherheit und Rechtsstaat ist im 20. Jahrhundert hängen geblieben.

Zurufdes Abg. Christoph de Vries [CDU/CSU]

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD – auch weil Herr Throm gerade noch so gegen die Kennzeichnungspflicht polemisiert hat –, wo sind eigentlich Ihre Akzente im Gesetzentwurf? Gerade die Kennzeichnungspflicht haben Sie doch damals noch in den Ampelentwurf hineinverhandelt; sie findet sich heute nicht mehr im Gesetz. Dabei wäre das doch das Mindeste gewesen.

Unser Entschließungsantrag zeigt, was eine moderne Reform gebraucht hätte. So hätte die Bundespolizei in ihren Zuständigkeitsbereichen zum Beispiel grundsätzlich für die Verfolgung von Verbrechen zuständig werden können. Dann gäbe es bei Straftaten an Bahnhöfen endlich klare Regeln für die Strafverfolgung. Stattdessen legen Sie jetzt einen halbherzigen Kompromiss in dieser Frage vor.

Und beim Thema Abschiebungen verwechseln Sie mal wieder Sicherheits- mit Migrationspolitik. Die Verlagerung von Aufgaben der Ausländerbehörde auf die Bundespolizei, meine Damen und Herren, ist ein Irrweg. Abschiebehaft ist kein Sicherheitsinstrument,

Dann schauen Sie mal ins Gesetz, wann ich Abschiebehaft beantragen kann: wenn eine Gefahr droht!

und die Bundespolizei ist für diese Aufgaben weder die richtige Behörde noch personell, strukturell oder finanziell hinreichend ausgestattet. Das bedeutet am Ende vor allem eins: noch mehr Überstunden und weniger Rechtsschutz für die Betroffenen.

Meine Damen und Herren, schlechte Gesetzgebung macht unser Land nicht sicherer. Wesentliche Probleme bleiben ungelöst. Deswegen: So gerne wir heute zugestimmt hätten, –

– wir lehnen das Bundespolizeigesetz in dieser Form ab.

Dann scheint es ja wirksam zu sein!

Haben Sie vielen Dank.

Beifallbei der Linken

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