Liebe Kollegin, ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für die Zwischenbemerkung, weil sie mir möglich macht, einiges klarzustellen. – Ich habe manchmal den Eindruck – Sie haben es jetzt auch noch mal gesagt, was mich, ehrlich gesagt, darin bestätigt –, dass Sie hier versuchen, den Eindruck zu vermitteln, dass Sie da gar nicht mit am Tisch sitzen, dass Sie damit gar nichts zu tun haben.
Ihr grüner Ministerpräsident sitzt in sämtlichen Runden mit dabei.
Der Bundestag sitzt doch nicht am Tisch!
Ich muss auch ganz klar sagen: Wenn Sie dann auch die Landtage mit in den Blick nehmen – –
Die MPK ist kein Verfassungsorgan!
– Frau Haßelmann, es tut manchmal weh, wenn man den Spiegel vorgehalten kriegt; aber Sie haben Regierungsverantwortung in elf Bundesländern.
Kein Verfassungsorgan!
Sie können sich nicht hierhinstellen und sagen, Sie hätten mit der ganzen Sache nichts zu tun; das funktioniert nicht.
Frau Schulze-Asche,
Ich heiße Schulz-Asche!
wenn Sie die Landtage ansprechen – darauf sind Sie gerade eingegangen –,
Parlamentsbeteiligungsgesetz in Baden-Württemberg! Kennen Sie nicht! Macht nichts!
dann wundere ich mich schon – wenn wir im weiteren Verfahren jetzt in die Beratungen einsteigen –, warum ich von Ihnen nichts höre, dass wir darüber nachdenken müssen, uns auch § 28a Absatz 7 anzuschauen. Der § 28a Absatz 7 besagt nämlich, dass Landtage die Fortgeltung der epidemischen Lage unbefristet beschließen können. Ich bin sehr dafür, dass dieses auch nur befristet erfolgt.
Ja! Tun Sie was dafür!
Hierzu höre ich von Ihnen zum Beispiel gar nichts. Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich in die laufenden Beratungen einbringen. Ich kann nur sagen: Das, was der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim aufgrund von § 28a entschieden hat,
Ja, da wird noch mehr kommen!
den wir als Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht haben, war richtig und hat gezeigt, dass Sie nicht verstanden haben, wie man das angemessen zu machen hat. Diese Kritik müssen Sie sich heute auch gefallen lassen.
