Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie diese Fragen stellen. Das gibt mir Gelegenheit, das ausführlicher zu beleuchten. – Genau darüber diskutieren wir heute.
Ja, nun hören Sie erst mal zu! – Wir legen im Infektionsschutzgesetz die Impfziele fest, die wir schon im SGB V festgelegt haben. Das heißt, wir haben jetzt zwei komplementäre Regelungen, die genau sagen – die Ständige Impfkommission eruiert das wissenschaftlich –, um welche Ziele es geht. Mit diesen Grundlagen, die klar und präzise sind, aber – das will ich auch sagen – die natürlich auch die notwendige Flexibilität lassen, um etwa auf Mutationen von Viren zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen, schaffen wir den entsprechenden Rahmen.
Damit entsprechen wir in allerbester Weise dem, was das Grundgesetz uns in Artikel 80 vorgibt. Den Rahmen – die wesentlichen Entscheidungen – setzen wir als Parlament, aber wenn es um die konkrete Ausgestaltung geht, um die flexiblen Regelungen, einfach weil man auch schnell sein muss, das macht die Exekutive. Deswegen debattieren wir heute darüber, und genauso legen wir es dann im Infektionsschutzgesetz und im SGB V fest. Deswegen ist verfassungsrechtlich in gar keiner Weise zu beanstanden, was wir hier heute machen.
Von der FDP kommt oft, Frau Kollegin, dass man hier ein Abnickorgan sei. Sie fokussieren sich auf die Ministerpräsidentenkonferenz. Natürlich, liebe Grüne, ist die Ministerpräsidentenkonferenz keine verfassungsrechtliche Institution. Sie ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Aber ich will nur sagen: Sie spielen darauf an, dass es dort keine demokratische Legitimation geben würde. Diejenigen, die in der Ministerpräsidentenkonferenz sitzen, sind alles demokratisch gewählte Ministerpräsidenten. Natürlich haben die auch eine demokratische Legitimation. Deswegen geht der Vorwurf, den Sie erheben, schon von vornherein in die falsche Richtung.
Ich will noch einmal sagen: Das, was in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wird, muss in den Ländern umgesetzt werden, und das wird umgesetzt auf der Grundlage der Regelung, die wir hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Der § 28a Infektionsschutzgesetz ist die richtige Grundlage, und diese Grundlage ist ein klarer und auch verbindlicher Rahmen. Wir haben das in den letzten Wochen und Monaten gesehen: Es gibt Gerichte, die sich sehr genau anschauen, ob die Maßnahmen, die in den Ländern ergriffen worden sind, der Grundlage, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat, entsprechen.
Und die Gerichte kassieren auch die Regelungen, wenn sie dem nicht entsprechen. Deswegen geht der Vorwurf, wir als Deutscher Bundestag würden nur abnicken, wir würden keine demokratische Legitimation für die Maßnahmen gewährleisten, völlig an der Realität vorbei. Vielmehr haben wir einen klaren, einen verbindlichen Rahmen für die Pandemiebekämpfung gegeben. Deswegen haben diese Maßnahmen auch die demokratische Legitimation, die ganz unmittelbar von der Legitimation des Deutschen Bundestages abgeleitet ist, meine Damen und Herren.