Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 25. November 2019 legten unbekannte Täter am Gebäude der Ausländerbehörde in Göttingen Feuer. Der Brand breitete sich relativ schnell in dem Gebäude aus. Er führte dazu, dass weite Teile des Gebäudes bis heute nicht zu gebrauchen sind. Im Zusammenhang mit der Tat tauchte ein Bekennerschreiben auf der Plattform Indymedia auf, wo ganz offen mit Gewalt gegen die Beschäftigten der Göttinger Ausländerbehörde gedroht wurde. Ich will einen Satz zitieren, der sich mir eingebrannt hat, weil ich mit den Beschäftigten der Ausländerbehörde an der Solidaritätskundgebung teilgenommen habe. Dort wurde gesagt: „Kündigt lieber eure Jobs!“ – „Kündigt lieber eure Jobs!“ – Die Beschäftigten der Göttinger Ausländerbehörde machen sich teilweise Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit. Deswegen sollten linksextreme Straftaten hier aus dem gesamten Haus verurteilt werden als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Liebe Frau Rüthrich, dass Sie hier dazu nicht klar Stellung bezogen haben und dass bei dem, was ich jetzt gesagt habe, es gerade mal zwei Sozialdemokraten hinbekommen, zu klatschen, finde ich wirklich erbärmlich.
Warum begreifen Sie nicht, dass linksextreme Gewalt auch – auch! – von der politischen Linken bekämpft werden muss? Sie muss aus der politischen Mitte, aber auch von der politischen Linken bekämpft werden. Dass Sie das hier nicht hinbekommen, finde ich wirklich unerhört.
– Ich würde gerne in meinem Vortrag fortfahren.
Natürlich steht die Tat in Göttingen in einem Zusammenhang mit den Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die durch Linksextremisten immer wieder durchgeführt werden. Natürlich kann uns das nicht kaltlassen, wenn – wie der Kollege gesagt hat – im Jahre 2019 festgestellt wurde, dass linksextreme Straftaten im Vergleich zu 2018 um 40 Prozent gestiegen sind. Deswegen ist es natürlich richtig, dass eine Plattform wie Indymedia ein Verdachtsfall des Verfassungsschutzes ist. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen.
Aber: Ein Verbot, ein erneutes Verbot von Indymedia ist mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden. Das haben wir ja beim ersten Indymedia-Verbot gesehen, das bis zum Verwaltungsgericht gegangen ist, das jetzt beim Bundesverfassungsgericht liegt; denn da wird gemischt: gefährliche Gewaltaufrufe, die Relativierung linksextremer Gewalt mit Aufrufen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Deswegen muss man sich gut überlegen, ob man eine solche Internetseite verbietet, damit nicht am Ende eine Opferrolle entsteht, die Linksextremisten noch stärker macht. Dass es schwierig ist, eine Partei als Verdachtsfall einzustufen, dass es schwierig ist, einen Verein zu verbieten, dass es schwierig ist, solche Maßnahmen auf den Weg zu bringen, zeigt gerade der Antragsteller. Die AfD wehrt sich gerade mit Händen und Füßen dagegen, vor Gericht, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft zu werden.
Was wir nicht gebrauchen können bei der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sind eine linksextreme Internetseite, die sich als Märtyrer darstellt, oder eine rechtsextreme Partei, die sich als Märtyrer darstellt.
Beides können wir nicht gebrauchen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung muss aus der Mitte verteidigt werden. Wenn der politische Arm des Rechtsterrorismus einen Antrag gegen Linksextremismus stellt, dann lässt uns das relativ kalt. Wir bleiben dabei, politisch gegen Linksextremismus vorzugehen. Wir lehnen Ihren Antrag ab und stärken die politische Mitte.
Vielen Dank.