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212. Sitzung
Donnerstag, 25. Februar 202119. Wahlperiode, 212. SitzungVerein Indymedia verbieten
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In einem demokratischen Rechtsstaat zählt die Pressefreiheit zu den höchsten Gütern, und auch unangenehme und teilweise unerträgliche Inhalte sind von der Pressefreiheit gedeckt.

Aber keine Gewaltaufrufe!

Allerdings gibt es klare Grenzen. Diese werden eindeutig überschritten, wenn, wie auf Indymedia, zu Gewalt und zum Systemsturz aufgerufen wird oder es sogar Solidarisierungen mit Terrorismus gibt.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der AfD

Verfassungsfeindliche und strafrechtlich relevante Inhalte, meine Damen und Herren, müssen konsequent verfolgt und aus dem Netz genommen werden.

Das Vereinsverbot von linksunten.indymedia aus 2017 hat da aber nichts genützt, wie wir heute wissen; denn es war ganz offensichtlich nicht der richtige Weg, wenn weiterhin Gewaltaufrufe, vor allem gegen Polizistinnen und Polizisten, auf der Nachfolgeseite veröffentlicht werden. Aber diese Erfahrung scheint der AfD völlig egal zu sein; denn Sie fordern in Ihrem Antrag heute genau das Gleiche.

Zurufvon der AfD

Das Ziel dahinter ist meiner Ansicht nach vollkommen klar: Sie möchten eben in bekannt plakativer Art und Weise von der massiven Bedrohung durch den Rechtsextremismus ablenken, meine Damen und Herren.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Zurufvon der AfD

Von der Demokratie und vom Rechtsstaat haben Sie ja sowieso nur ein instrumentelles Verständnis, so nach dem Motto: Wir nehmen das, was uns gerade in den Kram passt. – In diesem Fall machen Sie halt mal schnell einen Schaufensterantrag zum Linksextremismus. Nein, meine Damen und Herren, was Sie hier machen, hat mit parlamentarischen Verfahren in einer Demokratie nichts zu tun.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN

Und überhaupt: Dass die AfD in der Woche nach dem Jahrestag des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau

Zurufdes Abg. Uwe Witt [AfD

diesen Antrag hier auf die Tagesordnung setzt, sich aber nicht einmal mit dem ausufernden Hass und den Gewaltaufrufen in rechtsextremen Medien befasst, ist bezeichnend.

Frau von Storch, schauen Sie mal in Ihre eigenen Reihen und sagen Sie doch mal was dazu, was Ihr Freund und Chefredakteur des neurechten „COMPACT-Magazins“ nach dem Angriff auf das Kapitol geschrieben hat. Die rechtsextremen Gewalttäter aus Washington nannte er großartige Patrioten,

Was habe ich denn mit dem Penner zu tun? Nichts!

und er formulierte Pläne, wie man generalstabsmäßig die Erstürmung eines Parlaments zur Initiierung einer Revolution organisieren könnte. Diese offene Solidarisierung mit einem Angriff auf die Institutionen der Demokratie ist brandgefährlich.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN
Zurufder Abg. Beatrix von Storch [AfD]

Doch dazu äußern Sie sich mit keiner einzigen Silbe; denn Sie leben genau von dieser Hetze und diesen Aufrufen zu Gewalt. Deshalb ist Ihr Antrag auch so scheinheilig und durchschaubar.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN

Es ist vollkommen klar: Gegen die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte im Netz muss mit rechtsstaatlichen Mitteln konsequent vorgegangen werden, völlig egal, wie die Website damals hieß oder heute heißt. Ablenkungsmanöver wie diesen Antrag von der AfD brauchen wir dazu ganz sicher nicht.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD

Wann kommt denn jetzt der Verbotsantrag für „COMPACT“, Frau von Storch?

Beifallbei der CDU/CSU

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