Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Kollege Pilsinger. – Sie haben ja gerade die großartige Leistungsbilanz des Bundesgesundheitsministers in den vergangenen Monaten und Jahren gelobt. Sie hatten hier in einer Rede am 12. Oktober 2018, in der es um eine ähnlich komplexe Artikelgesetzgebung ging, angekündigt, dass es eine grundlegende Reform für die Notfallversorgung in Deutschland geben würde. Mich würde interessieren: Ist der vorliegende Gesetzentwurf diese angekündigte grundlegende Notfallreform, oder dürfen wir damit rechnen, dass der ja schon ausgearbeitete Referentenentwurf zu einem ähnlichen Thema noch eingebracht wird?