Herr Kollege Glaser, ich kann Ihnen versichern, dass ich das direktdemokratische System der Schweiz ganz gut kenne. Es gibt dort obligatorische Referenden und fakultative Referenden. Es gibt dort keine Abstimmungen über Einzelsachfragen, die Bürgerinnen und Bürger einbringen könnten,
sondern es braucht Gesetzesvorlagen, gegen die ein Referendum erhoben werden kann.
Es gibt im Übrigen auch weitere Schwächen in Ihrem Gesetzentwurf, auf die ich mal hinweisen möchte. Sie behandeln überhaupt keine Rechtsfragen zum Schutz von Minderheiten. Sie haben keine rechtsstaatlichen Prüfaufträge dort vorgesehen. Also, Ihr Gesetzentwurf entspricht zum einen überhaupt nicht dem Prinzip der konsensorientierten schweizerischen Direktdemokratie,
und er hat darüber hinaus viele Schwächen hinsichtlich der Frage, wie er überhaupt in das deutsche System mit einem starken Grundgesetz hineinpasst, dessen Rechtmäßigkeit man natürlich auch bei direkter Demokratie prüfen muss.
Insofern kann ich nur feststellen, dass Ihr Gesetzentwurf eher zu einem Schaden der Demokratie beiträgt, als dass er wirklich zu einer Stärkung direkter Demokratie beitragen würde. Und das bedaure ich sehr; denn ich bin sehr für eine differenzierte Diskussion darüber, welche direkten Beteiligungsinstrumente uns hier in Deutschland helfen. Wir müssen da mutiger werden. Aber solche Gesetzentwürfe wie der von Ihnen vorgelegte schaden dieser Debatte leider mehr, als dass sie ihr nutzen.