Dieses Datum kann und werde ich Ihnen jetzt nicht geben. Ich weiß, wie Sie im Feuer der Meinung stehen; das ist doch gar keine Frage. Aber nicht nur Sie. Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen nehmen das für sich natürlich auch mit Recht in Anspruch – die Landtage im Übrigen auch –, dass sie Rede und Antwort stehen müssen. Wenn in § 28a des Infektionsschutzgesetzes steht, dass bei Inzidenzen über 50 umfassende Maßnahmen zu ergreifen sind, dann entscheiden die Länder, welche umfassenden Maßnahmen für ihre Kommune, für ihr Land genau die richtigen sind. Das ist nicht die Aufgabe des Deutschen Bundestages. Vielmehr wird das zwischen Schleswig-Holstein und Bayern jeweils anders gemacht. Dieses Spannungsverhältnis muss ich aushalten.
Ich lege weder die umfassenden Maßnahmen der Länder, also was sie unter umfassend verstehen, fest, noch können Sie einfach sagen: Ich mache das einmal für die Länder mit. Es ist vielmehr ein komplizierter Aushandlungsprozess, bei dem wir aufpassen müssen, dass wir uns zum Schluss nicht so lange miteinander beschäftigen,
dass wir nicht von Woche zu Woche die richtigen Maßnahmen treffen. Alle vier Wochen müssen die Länder neue Maßnahmenpakete machen, weil der Bundestag das so vorgegeben hat.
Sie werden auch auf ihrem Spielraum beharren. Das macht die Sache etwas schwieriger, sodass ich Ihnen heute hier kein Datum nennen kann.