Das hängt davon ab, ob sich insbesondere Hessen und Baden-Württemberg bewegen, und das hängt davon ab, ob wir zusätzlich zu der Ausgestaltung der Inhalte auch eine Einigung darüber, ab wann das gilt, hinbekommen. Wir wollen ab dem Jahr 2025 anfangen und den Rechtsanspruch dann stufenweise erhöhen. So weit ist es vereinbart. Für die Umsetzung müssen sich die Länder jetzt bewegen und dieses Angebot des Bundes, das historisch einmalig hoch ist, in Anspruch nehmen, sodass wir tatsächlich zum Gesetzgebungsverfahren kommen können.
PVizepräsidentin Petra Pau: Eine weitere Nachfrage stellt der Abgeordnete Kraft.