Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz möchte die Bundesregierung die Sammelquote von 65 Prozent erreichen. In der Politik und Wirtschaft gibt es einen breiten Konsens, dass dieses Ziel richtig ist. Keinen breiten Konsens gibt es darüber, welcher Weg zu diesem Ziel richtig ist.
Die AfD möchte jedenfalls die Abfallwirtschaft in eine echte Kreislaufwirtschaft überführen. Dazu gehört es auch, Ressourcen so lange wie möglich im Umlauf zu halten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der schlichten Tatsache, dass die Ressourcen der Erde endlich sind. Eine Kreislaufwirtschaft trägt damit sowohl zu einer modernen Umweltpolitik als auch zu einer entspannenden Außenpolitik bei. Denn geostrategische Konflikte sind häufig auch Verteilungskämpfe um Ressourcen.
Doch kommen wir auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sprechen. Dieser hat wenige Stärken und viele Schwächen. Wir befürworten die Einführung eines einheitlichen Logos für Sammelstellen, damit die Verbraucher diese besser identifizieren können. Wir befürworten, dass auch der Onlinehandel stärker in die Pflicht genommen wird, und wir befürworten die Erhöhung der Zahl der Sammelstellen.
Allerdings möchte die Bundesregierung die Zahl der Sammelstellen dadurch erhöhen, dass neben Elektro- und Elektronikgerätehändlern auch Lebensmittelhändler zu Sammelstellen umfunktioniert werden. Letzteres halten wir jedoch durchaus für problematisch.
Lebensmittelhändler sollen bei einem Kauf eines neuen Geräts nicht nur das alte Gerät – das wäre noch in Ordnung –, sondern auch grundsätzlich von jedem Gerätetyp mit einer maximalen äußeren Abmessung von 25 Zentimetern bis zu drei Geräte zurücknehmen müssen. Lebensmittelhändler haben jedoch eine andere Lagerlogistik als Elektro- und Elektronikgerätehändler. Diese Regelung stellt die Lebensmittelhändler also vor eine große Herausforderung.
Zudem schwächt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen können Elektro- und Elektronikaltgeräte freiwillig zurücknehmen. Sie treten damit in direkte Konkurrenz zu den kommunalen Wertstoffhöfen. Das Problem dabei: Gewerbliche Sammler können sich entscheiden, welche Altgeräte sie zurücknehmen. Sie sind also nicht verpflichtet, alle Gerätetypen zurückzunehmen, sie sind nicht verpflichtet, die freiwillige Rücknahme über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die kommunalen Wertstoffhöfe haben hingegen ein ganz anderes Selbstverständnis. Sie sind in der Abfallwirtschaft der Fels in der Brandung.
Diese Regelung führt also zur Rosinenpickerei. Gewerbliche Sammler werden sich die Gerätetypen aussuchen, mit denen sich bei der Verwertung Gewinne erzielen lassen. Die Gerätetypen, deren Entsorgung kaum bzw. keine Gewinne erzielt, verbleiben hingegen bei den kommunalen Wertstoffhöfen. Da die Kommunen jedoch auf die Gewinne durch die Verwertung angewiesen sind, um die Abfallgebühren ihrer Bürger ausgeglichen zu gestalten, werden – wieder einmal – Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert. Das lehnen wir entschieden ab.
Die Parallelstruktur von kommunalen Wertstoffhöfen auf der einen Seite und gewerblichen Sammlern auf der anderen Seite erschwert zudem die Überwachung der Abfallströme und begünstigt die illegale Entsorgung.
Wir haben bereits bei der Novelle zum Batteriegesetz hier im Deutschen Bundestag kritisiert, dass bei der Erhöhung der Sammelquote vor allem die Hersteller und Verkäufer, nicht jedoch die Verbraucher in die Pflicht genommen werden. Um die Sammelquote sowohl bei Altbatterien als auch bei Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erhöhen, sollte auch ein Pfand in Erwägung gezogen werden. Dies wäre die beste Möglichkeit, die Sammelquote von 65 Prozent auch tatsächlich zu erreichen. Ob dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt, bezweifeln wir. Wir lehnen ihn daher ab.
Vielen Dank.