Vielen Dank für das Wort. – Herr Minister, ich möchte zu der Verordnung für Sonderrechte für Geimpfte und Genesene fragen. Sie werden mir gleich sagen, dass es keine Privilegien sind – gleichwohl. In dieser Verordnung steht drin:
Ist aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt, dass geimpfte Personen und genesene … nicht (mehr) ansteckend sind …, müssen … Erleichterungen … vorgesehen werden.
Meine erste Frage lautet: Wie wollen Sie verhindern, dass dadurch die Republik unterteilt wird in Menschen, die geimpft sind, und Menschen, die nicht geimpft sind – die einen mit Grundrechten, die anderen mit weniger oder sehr viel weniger oder gar keinen Grundrechten? Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage bezieht sich auf den zweiten Absatz dieser Verordnung:
Es handelt sich … nicht um … Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.
Die Rechtfertigung der Grundrechtseingriffe ist in § 28b geregelt. Da steht drin: Sieben-Tage-Inzidenz, 100er-Schwellenwert bei 100 000 Einwohnern.
Meine Frage ist: Welche wissenschaftliche Grundlage gibt es für diese Rechtsgrundlage? Denn Sie müssen zunächst den Eingriff rechtfertigen. Für die Befreiung, sagen Sie, braucht es eine wissenschaftliche Grundlage. Ich möchte von Ihnen wissen, wie die Einschränkung von Grundrechten wissenschaftlich belegt ist. Welche wissenschaftliche Grundlage gibt es dafür, dass mein Mann und ich nach 22 Uhr nicht gemeinsam auf die Straße gehen dürfen, weil wir keinen Hund haben? Wenn wir einen Hund hätten, dürften wir das. Welche wissenschaftliche Grundlage haben Sie, dass meine Grundrechte so eingeschränkt sind?