Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin, für die Möglichkeit. – Ich möchte klarstellen: So wie ich das Bundespräsidentenamt achte und nur den Bundespräsidenten für eine Fehlbesetzung halte,
achte ich auch das Bundesverfassungsgericht. Ich stelle nur infrage, dass die Richter dort ein gutes Urteil gefällt haben.
Einer meiner Hauptkritikpunkte war – und selbst Frau Baerbock hat es falsch zitiert –: In Artikel 20a Grundgesetz steht nichts von Klimaschutz, nicht ein Wort. Ich zitiere ihn für Sie:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Wo bitte steht hier das Wort „Klima“ drin?
Sie bringen mit Ihren Anträgen, mit Ihrer Klimaschutzpolitik, gestützt auf das Urteil einiger Richter des Bundesverfassungsgerichts, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr. Deswegen Sind Sie eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz.