Vielen Dank für die Frage, die wir schon bei uns im Ausschuss einige Male gehört haben. Deshalb werde ich auch keinen Exkurs dazu machen,
sondern noch mal einordnen, woraus ich zitiert habe. Ich habe aus den Leitsätzen zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zitiert. Da gibt es genau diese Erläuterung, dass wir als Gesetzgeber die Feststellung zur Ausgestaltung des Ziels, auf Klimaschutz hinzuwirken und Klimaneutralität herzustellen, getroffen haben. Es ist für mich als Mensch tatsächlich nicht begreifbar, wie man derart auf Wissenschaft reagieren kann, Herr Hilse, dass man sagt, CO2, das wir in diesem Übermaß durch den menschengemachten Klimawandel haben, sei gut für die Pflanzen, und wie man zu diesem Zeitpunkt leugnen kann, dass es den Klimawandel gibt. Von daher reden wir alle hier mehr für Sie da oben auf den Rängen.
Das, was ich damit ausdrücken wollte, ist, dass auch unser oberstes Verfassungsgericht sehr wohl auf Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen hört.
Das Verfassungsgericht sagt: Selbst wenn es nur Anhaltspunkte dafür geben sollte, dass wir mit dem Klimawandel ein Problem haben, sind wir verpflichtet, dem nachzugehen. Wenigstens das müssten Sie tun! Das wäre verantwortungsvolle Politik.
Ich will Sie also alle auffordern, nicht einer Partei zu vertrauen, die diese Sorgsamkeit nicht an den Tag legt und die nicht mal einen Plan macht für den Fall, dass dem doch so wäre.
Da reden wir noch nicht mal darüber, dass ich das persönlich natürlich völlig katastrophal finde, dass man den Klimawandel leugnet. Aber wenn man schon im politischen Raum auf dem Boden dieses Grundgesetzes arbeitet, –