Ja. – Ich frage noch mal nach: Sie haben zwar einen Teil der Bevölkerung entlastet. Allerdings ziehen Sie immer noch 50 Prozent der Summe des Solidaritätszuschlages ein. Der Bundesrechnungshof hat diesen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot bereits in seinem Vermerk „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2008 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ – Bundestagsdrucksache 16/11000, Seite 139 f., vom 8. Dezember 2008 – bereits 2008 aufgedeckt. Auch Ihr Bundesministerium hat einräumen müssen, dass ausländische Einkünfte nur eingeschränkt in die Berechnung des Solidaritätszuschlages einbezogen werden. Wie rechtfertigen Sie Ihre Haltung jetzt vor diesem Hintergrund?
Mittwoch, 19. Mai 202119. Wahlperiode, 229. Sitzung
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