Danke, werter Kollege, dass Sie das fragen. – Erst mal ist uns das Problem bekannt. Deswegen haben wir die Gemeinnützigkeit, so wie wir die Vorlage in der letzten Sitzungswoche in den Deutschen Bundestag eingebracht haben – die Große Koalition hat ja leider dagegengestimmt –, auch als freiwillige Option gewählt. Also: Ein Unternehmen kann optional zu einem gemeinnützigen Unternehmen werden und behält dann die steuerliche Privilegierung, zum Beispiel beim Erwerb von Grund und Boden. Wenn darauf in Zukunft sozial gebundener Wohnungsbau entsteht, dann gilt da zum Beispiel keine Grunderwerbsteuer, oder es gibt andere steuerliche Vorteile. Die Genossenschaften können natürlich entscheiden, ob sie das möchten.
Ich glaube, die Grundfrage, die Sie gestellt haben, ist eine steuerrechtliche Frage. Dazu haben wir – das muss ich sagen – in dieser Wahlperiode ja immer wieder Vorschläge gemacht und auch nachgefragt. Ich hätte mir da einen Finanzminister in Deutschland gewünscht, der sich dieser Fragen – der Finanzfragen und der steuerlichen Fragen – stärker angenommen hätte,
und ich hätte mir gewünscht, dass mehr Vorschläge aus dem Finanzministerium gekommen wären. Ich habe da relativ wenig gesehen.
Ich habe jetzt erfahren, dass Olaf Scholz ein glühender Verfechter der Wohnungsgemeinnützigkeit ist. Wir werden in diesem Wahlkampf sehen, ob das der Fall ist. Ich finde es gut, dass sich die SPD nach acht Jahren nun auch aufgemacht hat, die Wohnungsgemeinnützigkeit in ihr Programm aufzunehmen. Deswegen bin ich sehr hoffnungsvoll, dass wir dieses Projekt, die Gemeinnützigkeit in Deutschland wieder einzuführen, gemeinsam stemmen können. Ich glaube, es ist dringend notwendig angesichts dessen, dass wir beim sozialen Wohnungsbau in einer Negativspirale sind.