Lieber Herr Kollege Dehm, ich möchte Ihre zwei Fragen gerne beantworten. Zum Ersten: Wir haben genügend Möglichkeiten zum Schutz und zur Immunisierung. Jeder hat die Möglichkeit und die Gelegenheit, sich impfen zu lassen. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, sich testen zu lassen, um dann am gesellschaftlichen Leben auch mit anderen, auch mit denen, die er nicht kennt, entsprechend teilhaben zu können.
Die zweite Frage, die Sie gestellt haben, möchte ich Ihnen auch gerne beantworten. Wir haben im letzten Jahrzehnt ein Jahrzehnt der Rekordsteuereinnahmen gehabt: jedes Jahr höhere Steuereinnahmen als im Jahr zuvor. Das galt nicht nur für den Bund, das galt auch für die Länder, und es galt auch für die Kommunen. Die Kommunen hatten Investitionshaushalte wie seit Langem nicht mehr.
Deswegen ist es an jeder politischen Ebene, ihre Aufgaben entsprechend zu bewältigen. Im Bereich des Katastrophenschutzes ist die Zuständigkeit nach unserer Verfassung den Ländern und den Kommunen zugeordnet. Viele kriegen das ja auch ganz hervorragend hin, und der Bund unterstützt es. Deswegen haben wir beispielsweise Warn-Apps. Deswegen haben wir jetzt beispielsweise auch in der analogen Alarmierung ein 88-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, um Sirenen zu beschaffen. Wir hatten mal 80 000 funktionstüchtige Sirenen in Deutschland; heute sind es 15 000. Es war nicht der Bund, der eine solche Entwicklung herbeigeführt hat, sondern es waren die Kommunen, die diese Sirenen abgebaut haben. Wir unterstützen sie jetzt, dass sie sie wieder ertüchtigen und aufbauen können. Wir investieren in das Cell Broadcast – meine Kollegin Schön hat das erwähnt –, um sozusagen den Teppich an Warnsystemen dichter zu weben und damit den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern. Das ändert aber nichts daran, dass es eine eigene originäre Zuständigkeit des Bundes in der Katastrophenhilfe nicht gibt. Das ist die verfassungsrechtliche Lage. Das sollte man auch zur Kenntnis nehmen.