Zum Inhalt springen
24. Sitzung
Freitag, 23. März 201819. Wahlperiode, 24. Sitzung
Reaktionswert: ruhig86 Wörter Im Protokoll lesen

Vielen Dank. Ich will mich kurzfassen. – Der Gesamtbeitragssatz, also Einheitsbeitragssatz plus Zusatzbeitrag, wird durch zwei geteilt. Können Sie mir dann erklären, wo darin für den Versicherten ein Unterschied besteht? Es ist doch für den Versicherten wie auch für den Arbeitgeber in Euro genau der gleiche Wert.

Es gibt einen Kassenwettbewerb. Beispielsweise kann sich der Gesamtbeitragssatz aus 15,0 Prozent plus 0,8 Prozent zusammensetzen. Aber für alle Beteiligten – also Versicherte und Arbeitgeber – läuft das auf den gleichen Betrag hinaus. Wo soll es da einen Unterschied geben?

Ähnliche Reden