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58. Sitzung
Donnerstag, 18. Oktober 201819. Wahlperiode, 58. SitzungEinführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln
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Sie haben natürlich recht. – Sie haben gerade abgehoben auf die Einkommen der Selbstständigen. Natürlich geht es darum, sie fair zu verbeitragen; das ist ganz klar. Aber wir haben in der GKV einen ganz klaren Grundsatz: Gehälter von Angestellten werden auf Grundlage des Bruttobetrages verbeitragt. Das heißt, eine angestellte Pflegerin bezahlt auf ihr Bruttogehalt den Krankenversicherungsbeitrag. Natürlich müssen wir darauf achten, dass auch die kleine Selbstständige dann ein vergleichbares Einkommen verbeitragen muss. Es ist eben so: Ein Selbstständiger hat über das Finanzamt einen Bescheid über sein Nettoeinkommen.

Da sind eben alle anderen Ausgaben schon abgezogen. Das müssen wir schon in Betracht ziehen.

Sie haben recht: Es geht darum, ein faires und gerechtes System zu haben. Das muss für alle gelten, und da muss man auch gleiche Maßstäbe haben. Da frage ich Sie: Wie wollen Sie diesen Unterschied zwischen brutto und netto abbilden? Die Antwort darauf vermisse ich in der Diskussion.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD

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