Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob die Antragsteller Interesse an einer sachlichen Debatte haben oder nicht, deshalb gibt es vorab eine Zusammenfassung auf Niederrheinisch: Da haben Sie mal wieder Stuss zusammengefrickelt.
Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.
Spätestens alle vier Jahre findet ein urdemokratischer Akt in der Bundesrepublik statt. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl treffen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Entscheidung darüber, wer sie vertreten darf. Es gibt Sieger und Verlierer. Es gibt eine Mehrheit, die regiert, und eine Minderheit, die durch steten Widerspruch im Rahmen der Parteiendemokratie wieder oder überhaupt die Mehrheit erlangen möchte.
Nun haben wir als SPD-Bundestagsfraktion bereits ohne die Notwendigkeit der Einsetzung einer Enquete-Kommission erkannt, dass es in der Bundesrepublik den Drang und den Wunsch der Menschen im Land nach mehr unmittelbaren Beteiligungsformen gibt. Diese möchten nicht nur allgemein oder im Geheimen alle vier Jahre ihren Protest oder ihre politische Haltung ausdrücken, welche sie möglicherweise auf einzelne Sachfragen beschränken, sondern sie streben auch nach der grundgesetzlichen Möglichkeit, im Einzelfall an die Seite oder die Stelle der gewählten Bundestagsabgeordneten zu treten.
Das Bedürfnis, die Stimme zu erheben, hat diesem Parlament bereits zur Entscheidung vorgelegen. Die ursprünglichen Gesetzentwürfe, die im Übrigen auch eine Grundgesetzänderung vorschlagen, tragen die Drucksachennummern 17/13873 und 17/13874 – Nachhilfe in parlamentarischer Arbeit habe ich Ihnen schon einmal angeboten – und stammen aus der Feder der SPD-Bundestagsfraktion. Insofern braucht meine Fraktion weder diesen Antrag noch Ihren Anstoß, sondern nur eine Zweidrittelmehrheit.
Unmittelbaren Mitwirkungsrechten stehen wir im Übrigen aufgeschlossen und sehr wohlwollend gegenüber. Wir haben der Festschreibung im Grundgesetz auch die entsprechende Gebrauchsanweisung für die Umsetzung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden beigefügt.
Dennoch sind unmittelbare demokratische Regelungen im Grundgesetz kein Selbstzweck. Sie ersetzen auch keine Mehrheitsentscheidungen. Erst recht sind sie keine Zurschaustellung von Misstrauen gegenüber Abgeordneten und Parlamenten. Vielmehr gilt, dass die mittelbare Demokratie und damit das Wählen von Abgeordneten die Regel darstellt. Die unmittelbare Demokratie ist und bleibt damit eine Ausnahme, die den Handlungsspielraum erweitert, weil sie Entscheidungen des Deutschen Bundestages im äußersten Einzelfall zu verlagern vermag und im besten Fall eine Beschäftigung mit bisher nicht beachteten Sachverhalten veranlasst.
Beide Arten der Demokratie haben grundsätzlich eine Gemeinsamkeit: Am Ende steht jeweils eine Entscheidung. Unabhängig von den deutlichen oder knappen Entscheidungsergebnissen bleibt eine Mehrheit auch eine Mehrheit. Entscheidungen gründen schließlich auf Vertrauen.
Sowohl die mittelbare als auch die unmittelbare Demokratie sind daher vereint in dem Vertrauen, dass Entscheidungen akzeptiert und respektiert werden, eben weil man sich auch vorher beteiligen konnte. Sofern man sich natürlich an diese demokratischen Spielregeln nicht halten möchte, versucht man, Zweifel zu säen und sich als Opfer darzustellen. Das sehen wir besonders auf der rechten Seite des Hauses in letzter Zeit regelmäßig.
Ob nun eine Befassung des Deutschen Bundestages mit einer Gesetzesvorlage oder die Überprüfung von bereits beschlossenen Gesetzen durch unmittelbare Volksbeteiligung der Gegenstand ist: Am Ende steht entweder eine Verlagerung oder die Bestätigung der Entscheidung des Parlamentes. Diese Einheit von mittelbarer und unmittelbarer Demokratie stellt, wie gesagt, mehr ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dar als, wie uns die Antragsteller glauben machen wollen, eine Berichtigung durch das Staatsvolk, das dadurch nach seinem zuvor gezeigten Vertrauen möglicherweise ein Misstrauen zeigt, indem es eine Entscheidung wieder an sich zieht.
Die SPD-Bundestagsfraktion war und ist Fürsprecher der unmittelbaren Demokratie. Unsere Position ist maßvoll, zurückhaltend, aufrichtig und erweitert den Spielraum des Artikels 20 Absatz 2 des Grundgesetzes dem Sinn und Zweck nach, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Unsere Gesetzentwürfe aus der 17. Legislaturperiode schmieden aus den mittelbaren und unmittelbaren Bestandteilen eine Einheit des Vertrauens gegenüber auf Zeit gewählten Parlamentariern und der Erweiterung demokratischer Teilhabe im Staat.
Kurzum: Eine Enquete-Kommission brauchen wir nicht; denn wir haben unsere Hausaufgaben bereits erledigt.
Ich rufe Sie herzlich dazu auf, Ihre Hausaufgaben zu machen.