Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerechte Regeln für Globalisierung – dafür wollen wir mit unserem Antrag einen Beitrag leisten. In Deutschland wissen wir, wie wichtig es ist, Schutz für Investitionen und Schutz für Eigentum zu leisten, damit die Wirtschaftsentwicklung und damit die Wohlfahrt der Menschen gewährleistet ist. Auch weltweit gilt: Die Länder, in denen Eigentum gesichert ist, sind wirtschaftlich erfolgreicher und können ihren Einwohnern bessere Lebensbedingungen bieten.
Internationale Direktinvestitionen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Überwindung von Hunger und Armut und zur Wohlfahrtssteigerung in allen beteiligten Ländern. Deshalb ist internationaler Investitionsschutz ein wichtiges Ziel, das bislang alle Bundesregierungen unterstützt haben. So hat zum Beispiel die rot-grüne Regierung von 1998 bis 2005 23 bilaterale Investitionsschutzabkommen unterzeichnet, die Schiedsgerichtsklauseln enthalten. Das erkennen wir an. Die Zahl internationaler Schiedsverfahren hat sich in den letzten Jahrzehnten leicht erhöht, und das ist bei knapp 3 000 neu abgeschlossenen Investitionsverträgen und stark steigenden Direktinvestitionen auch nicht anders zu erwarten. 2017 gab es weltweit 65 neue Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren, und das zeigt: Die Unternehmen wenden diese Mittel nur restriktiv an. Wir sehen aber auch: Je verflochtener die Weltwirtschaft wird, umso besser und präziser müssen auch unsere Abkommen werden.
Und wir brauchen transparentere Verfahren, die Möglichkeit von Revisionsentscheidungen und unabhängigen Schiedsgerichten.
Unser Ziel ist die Installation eines multinationalen Investitionsgerichtes. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene international intensiv dafür einzusetzen.
Das zu erreichen, ist wahrscheinlich eine Generationenaufgabe. Aber die Frage ist: Was tun wir in der Zwischenzeit? Wollen wir einfach keinen internationalen Investitionsschutz mehr, zu dem Preis, dass Direktinvestitionen unterbleiben und damit Menschen die Chance auf Entwicklung und Wohlstand verlieren? Oder wollen wir nicht doch lieber ein bislang bewährtes, funktionierendes System erhalten und verbessern?
Wir schlagen in unserem Antrag vor, das System der Investitionsschutzabkommen zu verbessern.
Ein entscheidendes Problem besteht in der Vereinbarkeit von Schiedsgerichtsklauseln mit dem EU-Recht. Das Urteil des EuGH im März stellt faktisch alle Schiedsgerichtsklauseln in internationalen Verträgen erst einmal unter Vorbehalt.
– Sie klatschen. Aber damit entsteht eine riesige Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die im Vertrauen auf völkerrechtlich gültige Verträge investiert haben.
Diesen Unternehmen schulden wir Vertrauensschutz.
Die Bundesregierung glaubt, das Urteil würde Verträge mit Drittstaaten nicht betreffen – aber Meinen und Glauben bringen leider keine Rechtssicherheit. Die Bundesregierung muss jetzt auf EU-Ebene politische Initiativen ergreifen, damit rechtssicher klar ist, welche Verträge zweifelsfrei weiter gelten und wo es problematisch wird.
Diese müssen dann in einem geordneten Verfahren in EU-kompatible Strukturen überführt werden. Unsere Unterstützung haben Sie. Deshalb sollten Sie auch unseren Antrag unterstützen.
Vielen Dank.