Das ist gut und richtig so, Herr Präsident. – Herr Hoffmann, Sie haben gerade ein paar Beispiele gebracht. Zum Beispiel haben Sie gesagt: Wer eine rote Ampel überfährt und jemanden verletzt, begeht eine Straftat. Aber um den Fall ging es doch gar nicht. Es ging doch um den Vergleich zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Das heißt, wer eine rote Ampel überfährt und keinen verletzt, begeht aktuell eine Ordnungswidrigkeit.
Wir reden doch darüber, ob diese Ordnungswidrigkeit – die massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – mit dem Schwarzfahren insofern vergleichbar ist,
als dass dort auch die Interessen anderer Personen berührt sind. Deswegen kann man sagen: Wir müssen hier nicht jedes Mal das Strafrecht zur Anwendung bringen. – Falschparken – das ist nicht mit dem Schwarzparken gleichzusetzen; ich glaube, dass Sie das immer verwechseln – ist auch nichts anderes als eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; denn das hat zur Folge, dass Radfahrer ausweichen müssen und dass Fußgänger die Straße nicht einsehen können. Deswegen passieren jeden Tag schwere und schwerste Unfälle. Das so zu banalisieren und zu sagen: „Das ist gar nicht so schlimm, aber das Schwarzfahren müssen wir unter Strafe stellen“, damit kommen Sie nicht richtig weiter.
Meine Frage lautet daher: Warum glauben Sie, dass Schwarzfahren so viel mehr strafwürdig ist als Falschparken – nicht Schwarzparken – oder das Überqueren einer roten Ampel, das ja mit der erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, bis zum Tode, einhergehen kann?