Herr Kollege Pflüger, ich kenne kaum einen renommierten Völkerrechtler, der den Einsatz Atalanta grundsätzlich juristisch infrage stellt. Unabhängig davon möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass neben dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1982 mehrere Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates zu beachten sind, die diesen Einsatz eindeutig legitimieren.
Die UN-Charta besagt – das wissen Sie –, dass Streitkräfte bei Einsätzen, die durch den UN-Sicherheitsrat legimitiert sind, nicht nur zur Eigensicherung, sondern auch, wie in diesem Fall, zur Sicherung der Seewege ein Stück weit in das Territorium an Land vordringen dürfen. Dieser Sachverhalt ist völlig unproblematisch. Sie greifen einen Teil aus dem Mandat heraus, um etwas insgesamt abzulehnen, was Sie nicht ablehnen sollten.
Mir liegen mehrere Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor. Entsprechend unseren Regeln nehmen wir diese zu Protokoll.1 Anlagen 2 bis 4
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1833, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 19/1596 anzunehmen.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ich bitte alle an der Abstimmung teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen um einen prüfenden Blick auf die Stimmkarte Ihrer Wahl, um sicher zu sein, dass der Aufdruck mit Ihrem tatsächlichen Namen und der Fraktionszugehörigkeit übereinstimmt. In der vorherigen Abstimmung haben einige Kolleginnen und Kollegen angeblich mehrfach abgestimmt. Das heißt, da sind falsche Karten gegriffen worden. Jeder hat hier eine Stimme.
Sind die Schriftführerinnen und Schriftführer an ihrem Platz? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfehlung.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die schon abgestimmt haben, uns die Möglichkeit zu geben, bei der folgenden Abstimmung das Abstimmungsergebnis hier im Saal festzustellen; das heißt, sich entweder hinzusetzen, wenn sie an der folgenden Abstimmung und der anschließenden Debatte teilnehmen wollen, oder aber, wenn sie anderes vorhaben, den Saal zu verlassen.
Gibt es noch ein Mitglied des Hauses, welches seine Stimme nicht abgeben konnte? – Dann bitte ich, das jetzt zu tun. Hier vorne ist übrigens genügend Platz an den Urnen; man muss sich nicht an den Seiten drängeln.
Ich wiederhole meine Bitte – das betrifft alle Fraktionen des Hauses –, dass diejenigen, die abgestimmt haben, für sich entscheiden, ob sie jetzt weiter an unseren Verhandlungen teilnehmen und damit Platz nehmen oder ob sie uns leider verlassen müssen.
Gibt es noch ein Mitglied des Hauses, welches seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.1 Ergebnis Seite 2736 C
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1847. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Jetzt werde ich letztmalig meine Bitte wiederholen, Platz zu nehmen, wenn Sie weiter an den Verhandlungen hier teilnehmen wollen. Ich werde die nächste Debatte nicht eröffnen, bevor nicht die Ordnung im Haus hergestellt ist.
Es betrübt mich, dass auch die Fraktion Die Linke mich nicht gehört hat.