Herr Kollege Kemmerich, Sie haben es offensichtlich nicht verstanden.
– Nein, Sie haben es nicht verstanden. Die getätigte Lohnabrechnung des Monats Januar ist gleichzeitig die Vorauszahlung für den Monat Februar, und in der Lohnabrechnung des Monats Februar ist wieder eine entsprechende Vorauszahlung enthalten. In dieser Abrechnung wird dann der Korrekturbedarf, der aufgrund der Januarabrechnung möglicherweise entstanden ist, berücksichtigt. Das wird verrechnet. Das ist im Prinzip wie im Umsatzsteuerverfahren, wo Sie die Vorsteuer gegenrechnen. Herr Kemmerich, dieses Problem ist wirklich gelöst. Wenn Sie das nicht verstanden haben, tut mir das leid.
In den Jamaika-Verhandlungen war das für Sie kein Problem; denn Sie haben das damals nicht in die Verhandlungen eingebracht.