Die Frage lautet – das ist doch ganz einfach –: Wie lange haben Sie als Zivilrichter gearbeitet, und wie lange haben Sie als Strafrichter bzw. im strafrechtlichen Bereich gewirkt? Wenn man den Gesetzentwurf liest, dann hat man den Eindruck: nicht allzu lange.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Kollege Maier, Sie können die Frage beantworten. Sie müssen nicht, Sie können.
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Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Er hat Herrn Maier aus dem Feld geschlagen!