Herzlichen Dank für die Anmerkung; ich denke noch darüber nach, wo die Frage war. Sie haben bestätigt, dass Sie die Abschaffung des § 130 StGB gefordert haben, auch wenn es nur ins Blaue hinein fabuliert war. Sie haben aber eben – auch wenn das, was Sie gemacht haben, nur ins Blaue hinein fabuliert war – dem Kollegen Jung unterstellt, er hätte gelogen, als er Sie zitiert hat.
Von daher: Wer lügt denn hier? Das ist das Traurige.
Ich gönne Ihnen, Herr Kollege Maier, jedes Fabulieren ins Blaue; Sie sind auch nur ein Mensch. Das ist völlig okay. Aber dann sagen Sie es von Anfang an, und werfen Sie nicht anderen Kollegen vor, sie hätten gelogen. Das ist schlechter Stil. Das wollte ich aufzeigen, und das ist auch deutlich geworden.
Wir haben nun in verschiedenen Reden festgestellt, dass der § 130 StGB in seiner jetzigen Form – bei aller Komplexität, die er auch hat, historisch gesehen, in seiner Entwicklungsgeschichte usw. – von der Rechtsprechung vollumfänglich gut erfasst wird. Dass es vielleicht Einzelentscheidungen, auch Einstellungen von Staatsanwaltschaften gibt, über die man diskutieren kann, ist richtig – schreiben Sie dazu einen Aufsatz! –; aber deswegen die Änderung des Gesetzes zu fordern, ist falsch.
Ich erinnere noch einmal an meinen Eingangssatz: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Hetze jedweder Art sollten wir nicht tolerieren. Eine klare Anwendung der Normen, die es gibt, sollten wir fordern. Aber Finger weg von Gesetzen, wenn es nur dazu dient, das eigene nationaldeutsche Antlitz anzustreichen und ins Licht zu rücken.
Das ist falsch. Es gibt keine gute oder schlechte Hetze. Daher sollten wir hier ganz deutlich sagen: Setzen gerade Sie sich dafür ein, dass Hetze nicht stattfindet. Ich glaube, damit wäre schon viel erreicht.
Danke schön.