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3. Sitzung
Mittwoch, 22. November 201719. Wahlperiode, 3. SitzungSechs-Punkte-Plan – Abkommen zur Förderung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge
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Herr Kollege Maier, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Frage, da sie mir die Möglichkeit gibt, auch noch sehr ausführlich auf das Thema Integration einzugehen.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Mir kommt es hier nämlich wirklich auch in entscheidender Weise darauf an, dass wir deutlich differenzieren.

Der Teil der syrischen Migranten, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt sind, sind in unser Land zu integrieren.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Hierfür wird auch sehr viel unternommen; das sage ich ganz deutlich. Allein der Bund gibt in diesem Jahr über 600 Millionen Euro aus, um Integration vor Ort durchzuführen.

Rechtslage!

Wir sind darauf angewiesen, dass wir den Menschen, die ein Recht auf dauerhaftes Bleiben haben, auch die notwendigen Integrationsmaßnahmen zur Seite stellen.

Abg. Jens Maier [AfD] nimmt Platz

– Ich bitte Sie, sich die Antwort bis zum Ende anzuhören und noch stehen zu bleiben, weil ich jetzt nämlich zur Differenzierung komme.

Bei den Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben und nur kurzfristig als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind, muss man mit Sicherheit differenziert an die Frage herangehen, ob Integrationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen und, wenn ja, welche Integrationsmaßnahmen angebracht sind.

Beifallbei Abgeordneten der AfD

Ich fordere also zu einer starken Differenzierung auf – gerade auch bei der Frage, für welchen Personenkreis welche Integrationsmaßnahmen der richtige Ansatz sind.

Sie gehen hier aber so vor, dass Sie pauschal populistisch insinuieren, dass die Rückkehr nach Syrien mittlerweile gefahrlos möglich ist. Das halte ich für völlig abwegig.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Sichere Gebiete!

Bevor die Frage gestellt wurde, habe ich noch einmal auf das europäische Recht abgehoben. Bei dieser Überprüfung, ob der Fluchtgrund tatsächlich noch vorhanden ist, ist zu evaluieren, ob sich die Umstände dauerhaft und erheblich geändert haben. Eine vorübergehende Änderung der Tatsachen rechtfertigt noch nicht den Widerruf des Flüchtlingsstatus. Deshalb ist es sehr wohl notwendig, dass wir noch eine gehörige Zeit abwarten, um feststellen zu können, ob sich die Sicherheitslage in Syrien tatsächlich nachhaltig, dauerhaft, verlässlich geändert hat. Heute ist mir das bei weitem noch viel zu unsicher und viel zu fragil. Deswegen kann ich für die CDU/CSU-Fraktion nur sagen: Diesem populistischen und völlig weltfremden Antrag der AfD-Fraktion ist eine klare und eindeutige Ablehnung zu erteilen.

Beifallbei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ob das Ihre Wähler auch so sehen?

Beifallbei der CDU/CSU

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