Lieber Kollege Pflüger, ich bin ganz froh, dass ich Ihre Zwischenfrage vorhin nicht zugelassen habe; denn das ist ja wirklich ein ganz anderes Thema. Ich antworte Ihnen aber sehr gerne darauf.
Erstens: Es ist nicht ganz richtig, was Sie eben gesagt haben. Schon in der letzten Legislaturperiode hat die SPD gesagt: Dem Vorhaben, eine bewaffnungsfähige Drohne anzuschaffen, können wir uns anschließen, weil heute mit dem erforderlichen technischen Standard auch zu Aufklärungszwecken überhaupt nur noch bewaffnungsfähige Drohnen erwerbbar sind. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Zweitens: Wir haben damals aber gesagt: Wir wollen sie nicht bewaffnungsfertig kaufen. Die Vorlage, die im Sommer 2017 in den Bundestag kam, sah aber bereits eine Stufe der Bewaffnungsfertigkeit vor. Das war der Streit, den wir damals hatten.
In der Zwischenzeit ist Folgendes passiert: Wir hatten eine Bundestagswahl, und wir hatten eine Regierungsbildung. Während der Regierungsbildung gab es Verhandlungen, und das Ergebnis dieser Verhandlungen finden Sie im Koalitionsvertrag. Im Koalitionsvertrag steht: Wir werden noch in diesem ersten Halbjahr die Vorlage bekommen, um diese bewaffnungsfähigen Drohnen anzuschaffen. Über die Frage, ob sie irgendwann auch einmal bewaffnet werden sollen, wird dieser Bundestag noch einmal in einer breit angelegten Debatte beraten.
Die Ergebnisse dieser Debatte nimmt der Koalitionsvertrag nicht vorweg. Das ist der Stand, den wir heute haben. Allerdings liegt die Vorlage bisher noch nicht vor. Ich hoffe, ich habe Ihnen damit erschöpfend Auskunft erteilen können.
der heute seine erste Rede im Deutschen Bundestag hält.