Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es gibt ja im Moment zwischen CDU und CSU den Streit – zu Recht –, ob die Grenzregelung, wie wir sie im Moment haben, überhaupt weiter gelten dürfe. Es ist ja so, dass jeder, der an die deutsche Grenze kommt, auch wenn er keine Papiere, keine Identitätsnachweise, gar nichts hat, hereingelassen wird, wenn er Asyl erbittet. Das ist so; da wird er im Moment nicht zurückgewiesen. Herr Seehofer will das ja ändern. Aber es ist im Moment nicht geändert, und es sieht nicht so aus, als ob es geändert würde. Es ist nichts in der Pipeline, es ist nichts in Sicht.
Wie können Sie den Familiennachzug regeln, indem Sie ihn, wie Sie gerade sagen, für subsidiär Schutzbedürftige auf 1 000 begrenzen, wenn jeder seine Familie an die deutsche Grenze und mit dem Zauberwort Asyl über die deutsche Grenze bringen kann, ohne Identitätserfassung, ohne Papiere? Man weiß also nicht, wie er wirklich heißt, woher er kommt. Man weiß auch nicht, zu welcher Familie er gehört. Das ist doch dann nach den Gesetzen der Logik eine Augenwischerei. Was wollen Sie denn auf 1 000 begrenzen? Jeden Monat kommen 15 000, jeden Monat schaffen das 15 000. Dieser Gesamtzusammenhang widerspricht jeder Logik. Wie ist es überhaupt möglich, den Bürgern zu suggerieren, man könnte das auf 1 000 begrenzen, indem man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt?