Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute vier Gesetzentwürfe und einen Antrag und hören von Ihnen, Herr Bundesinnenminister, dass Sie einen Kompromiss, also einen Ausgleich, zwischen den Vorstellungen der Union und den Vorstellungen der SPD gefunden haben. Sie haben uns auch erläutert, was ein Kompromiss ist. Was Sie aber nicht sagen, ist, dass dieser Kompromiss jemanden kompromittiert, nämlich die SPD. Denn die Streitigkeiten um die Lesart und die Deutung Ihres Änderungsentwurfs beginnen schon. Hat sich denn nun die Union auf ganzer Linie durchgesetzt, oder hat die SPD Spuren hinterlassen? Vielleicht kann ich bei diesem Streit für eine Lösung sorgen. Die Union hat sich auf ganzer Linie durchgesetzt.
Das, was Sie uns heute vorlegen, ist das, was Sie von der Union schon immer gesagt haben, nur sprachlich schlechter und eigentlich völlig unverständlich. Ich will kurz sagen, weshalb das so ist.
Sie sagen: Bis zum 31. Juli dieses Jahres gibt es keinen Familiennachzug. Ab dem 1. August dieses Jahres gibt es ein Kontingent von 1 000 Menschen pro Monat aus humanitären Gründen. Schon hier beginnt die Unklarheit. Ist das ein Tatbestandsmerkmal? Können also maximal 1 000 Menschen aus humanitären Gründen nachziehen, oder erlauben Sie aus humanitären Gründen – sozusagen als Begründung – 1 000 Menschen den Nachzug plus Härtefälle, so wie es die SPD deuten will? Aber so steht es nicht im Gesetz. Dort heißt es: 1 000 Menschen aus humanitären Gründen – was auch immer das genau ist –, bis die Zahl von 1 000 erreicht ist. – Das ist immer Ihre Vorstellung gewesen, meine Damen und Herren von der Union. 1 000 ist nichts anderes als eine Obergrenze. Sie schaffen sogar eine Obergrenze für Härtefälle. Das kann nicht angehen.