Jetzt haben wir das, glaube ich, geklärt, und jetzt will ich hier weiter fortfahren. Wir wollen ja irgendwann auch nach Hause.
Also: Ich bin nicht der Meinung, dass es für die Ernsthaftigkeit dieses Antrags spricht, wenn Sie von den Grünen kurz vor Beginn der Sommerpause noch schnell etwas zusammenschustern müssen, weil Sie es schon vorher auf die Tagesordnung des Bundestages zur Beratung gesetzt haben. Das ist für meine Begriffe nicht seriös.
Insgesamt fordern die Grünen die Bundesregierung zu 34 Maßnahmen auf, die mitunter völlig verschiedene Rechtsgebiete betreffen: von Gruppenklagemöglichkeiten und einer Änderung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer in den Betriebskosten über eine Anpassung des Wirtschaftsstrafgesetzes bis hin zu einer Umkehr des Beibringungsgrundsatzes laut § 280 BGB. Sie haben alles da reingepackt, was Ihnen gerade mal so eingefallen ist. Das erinnert an eine Art Brainstorming.
Auffällig ist, dass die Grünen wohl mangels eigener Ideen das, was die Linke unter dem Stichwort „echte Mietpreisbremse“ hier vor kurzem servierte, zu großen Teilen übernommen haben und jetzt als eigenen Beitrag verkaufen wollen. So fordern die Grünen wie die Linke die Rügepflicht der Mieter bei unzulässig überhöhter Miete durch eine Auskunftspflicht des Vermieters zu ersetzen,
§ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu ändern und ein Kondiktionsrecht zugunsten des Mieters für zu viel gezahlte Miete vor Erhebung der Rüge einzuführen. Das alles ist bekannt und war schon mal da.
Es zeigt sich wieder mal, wie richtig es ist, die Grünen als Wassermelone zu sehen: außen grün, innen tiefrot.